Amtsblätter der Bezirksregierung Düsseldorf

Amtsblätter

Das Regierungsamtsblatt erscheint wöchentlich als amtliches Verkündungsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf. Veröffentlicht werden Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bezirksregierung sowie der übrigen Landes- und Kommunalbehörden.

Allgemeine Informationen

Als amtliches Verkündungsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf erscheint wöchentlich das Regierungsamtsblatt.

Veröffentlicht werden Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bezirksregierung sowie der übrigen Landes- und Kommunalbehörden und sonstiger Aufgabenträger.

Der Öffentliche Anzeiger wird als ständige Beilage des Amtsblatts herausgegeben. Er enthält alle Bekanntmachungen der Gerichte und Justizbehörden, sowie sonstige Bekanntmachungen (Vereinsauflösungen - Textbeispiel, s. unten).

Gerichtliche Bekanntmachungen erscheinen unter den Rubriken:

  • Aufgebote
  • Konkurse, Vergleichs- und Entschuldungssachen
  • Güterrechtsregistersachen

Veröffentlichungsersuche richten Sie bitte an amtsblattatbrd.nrw.de (Dezernat 12 - Amtsblattverwaltung).

Der Redaktionsschluss ist am Mittwoch der Vorwoche um 10:00 Uhr.

Das Amtsblatt ist zu beziehen bei:
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.:0211 475-2232
E-Mail: amtsblattatbrd.nrw.de (amtsblatt[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Laufender Bezug nur im Jahresabonnement:

  • 25,- Euro zzgl. jährlich 51,- Euro Versandkosten
  • Einzelpreis: 2,- Euro zzgl. 1,60 Euro Versandkosten

Das Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf wird Ihnen online als PDF-Dokument angeboten. Um PDF-Dokumente anzeigen zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Anzeigenprogramm.

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom .... Datum  wurde der Verein ... eingetragener Vereinsname, Vereinsregisternummer ..... beim Amtsgericht .... aufgelöst. Etwaige Gläubiger werden gebeten ihre Ansprüche bei dem/den Liquidator/Liquidatoren (genaue Anschrift/en) .... anzumelden.

Ort,  Datum

Allgemeiner Hinweis

Die im Internet veröffentlichten Amtsblätter - ohne öffentlichen Anzeiger - erscheinen "online" ohne Gewähr.
Rechtlich bindend ist weiterhin die gedruckte Version der Amtlichen Bekanntmachung.