Ordner "Gewerberecht" (Symbolbild) / ©p365.de - stock.adobe.com Fachaufsicht Gewerbe-/Gaststättenrecht Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk in gewerberechtlichen Angelegenheiten p365.de - stock.adobe.com Inhaltsseite Gewerberecht Über die in ihrem Regierungsbezirk liegenden Kreise und kreisfreien Städte übt die Bezirksregierung die Fachaufsicht in gewerberechtlichen Angelegenheit aus.Welche Bereiche dieses umfasst und was sonst noch dazu gehört, lesen Sie auf der nächsten Seite. Thomas Reimer / Fotolia.com Inhaltsseite Prostituiertenschutzgesetz Grundlegende Informationen für Prostitutionsbetriebe über die Definition des Prostitutionsgewerbes und der Anzeige- und Erlaubnispflicht sowie die erforderlichen Vordrucke Sergey Nivens - stock.adobe.com Inhaltsseite Anerkennung einer Berufsbezeichnung In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer geschützt. Wer diese Bezeichnung führen darf und alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie auf der nächsten Seite. fotogestoeber - stock.adobe.com Inhaltsseite Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuer Bestimmte Umsätze sind steuerfrei. Die Bezirksregierung als zuständige Behörde stellt hierfür entsprechende Bescheinigungen aus, die zur Vorbereitung einer Steuerbefreiung durch das zuständige Finanzamt dienen. M. Schuppich / Fotolia.com Inhaltsseite EU-Verbraucherschutz Sie regelt die Werbung von und mit Waren und Dienstleistungen und wer für die Überwachung zuständig ist. Werner - stock.adobe.com Inhaltsseite Schornsteinfegerangelegenheiten Tätigkeiten als Bezirksschornsteinfegerin und Bezirksschornsteinfeger werden öffentlich ausgeschrieben. Alle Informationen hierzu erfahren Sie unter diesem Link. canjoena - stock.adobe.com Inhaltsseite Service: Handel, Handwerk und Gewerbe
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Thomas Reimer / Fotolia.com Inhaltsseite Prostituiertenschutzgesetz Grundlegende Informationen für Prostitutionsbetriebe über die Definition des Prostitutionsgewerbes und der Anzeige- und Erlaubnispflicht sowie die erforderlichen Vordrucke
Sergey Nivens - stock.adobe.com Inhaltsseite Anerkennung einer Berufsbezeichnung In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer geschützt. Wer diese Bezeichnung führen darf und alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie auf der nächsten Seite.
fotogestoeber - stock.adobe.com Inhaltsseite Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuer Bestimmte Umsätze sind steuerfrei. Die Bezirksregierung als zuständige Behörde stellt hierfür entsprechende Bescheinigungen aus, die zur Vorbereitung einer Steuerbefreiung durch das zuständige Finanzamt dienen.
M. Schuppich / Fotolia.com Inhaltsseite EU-Verbraucherschutz Sie regelt die Werbung von und mit Waren und Dienstleistungen und wer für die Überwachung zuständig ist.
Werner - stock.adobe.com Inhaltsseite Schornsteinfegerangelegenheiten Tätigkeiten als Bezirksschornsteinfegerin und Bezirksschornsteinfeger werden öffentlich ausgeschrieben. Alle Informationen hierzu erfahren Sie unter diesem Link.