Ordner "Gewerberecht" (Symbolbild) / © p365.de - stock.adobe.com Fachaufsicht Gewerbe-/Gaststättenrecht Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk in gewerberechtlichen Angelegenheiten p365.de - stock.adobe.com Gewerberecht Inhaltsseite Über die in ihrem Regierungsbezirk liegenden Kreise und kreisfreien Städte übt die Bezirksregierung die Fachaufsicht in gewerberechtlichen Angelegenheit aus.Welche Bereiche dieses umfasst und was sonst noch dazu gehört, lesen Sie auf der nächsten Seite. Thomas Reimer / Fotolia.com Prostituiertenschutzgesetz Inhaltsseite Grundlegende Informationen für Prostitutionsbetriebe über die Definition des Prostitutionsgewerbes und der Anzeige- und Erlaubnispflicht sowie die erforderlichen Vordrucke Sergey Nivens - stock.adobe.com Anerkennung einer Berufsbezeichnung Inhaltsseite In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer geschützt. Wer diese Bezeichnung führen darf und alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie auf der nächsten Seite. fotogestoeber - stock.adobe.com Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuer Inhaltsseite Bestimmte Umsätze sind steuerfrei. Die Bezirksregierung als zuständige Behörde stellt hierfür entsprechende Bescheinigungen aus, die zur Vorbereitung einer Steuerbefreiung durch das zuständige Finanzamt dienen. M. Schuppich / Fotolia.com EU-Verbraucherschutz Inhaltsseite Sie regelt die Werbung von und mit Waren und Dienstleistungen und wer für die Überwachung zuständig ist. Werner - stock.adobe.com Schornsteinfegerangelegenheiten Inhaltsseite Tätigkeiten als Bezirksschornsteinfegerin und Bezirksschornsteinfeger werden öffentlich ausgeschrieben. Alle Informationen hierzu erfahren Sie unter diesem Link. canjoena - stock.adobe.com Service: Handel, Handwerk und Gewerbe Inhaltsseite
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Thomas Reimer / Fotolia.com Prostituiertenschutzgesetz Inhaltsseite Grundlegende Informationen für Prostitutionsbetriebe über die Definition des Prostitutionsgewerbes und der Anzeige- und Erlaubnispflicht sowie die erforderlichen Vordrucke
Sergey Nivens - stock.adobe.com Anerkennung einer Berufsbezeichnung Inhaltsseite In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer geschützt. Wer diese Bezeichnung führen darf und alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie auf der nächsten Seite.
fotogestoeber - stock.adobe.com Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuer Inhaltsseite Bestimmte Umsätze sind steuerfrei. Die Bezirksregierung als zuständige Behörde stellt hierfür entsprechende Bescheinigungen aus, die zur Vorbereitung einer Steuerbefreiung durch das zuständige Finanzamt dienen.
M. Schuppich / Fotolia.com EU-Verbraucherschutz Inhaltsseite Sie regelt die Werbung von und mit Waren und Dienstleistungen und wer für die Überwachung zuständig ist.
Werner - stock.adobe.com Schornsteinfegerangelegenheiten Inhaltsseite Tätigkeiten als Bezirksschornsteinfegerin und Bezirksschornsteinfeger werden öffentlich ausgeschrieben. Alle Informationen hierzu erfahren Sie unter diesem Link.