Allee (Symbolbild)

Ländliches Wegenetzkonzept

Ländliche Wege sollen vielfältige Funktionen erfüllen. Sie binden Gemeinden, Dörfer, Weiler und Einzelgehöfte an das Verkehrsnetz an, erschließen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, dienen der Freizeit und Erholung und ihre Wegeraine dienen als Biotopverbundelemente.

Ländliche Wege sollen vielfältige Funktionen erfüllen. Sie binden Gemeinden, Dörfer, Weiler und Einzelgehöfte an das Verkehrsnetz an, erschließen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, dienen der Freizeit und Erholung und ihre Wegeraine dienen als Biotopverbundelemente.

Die heutigen ländlichen Wegenetze wurden im Wesentlichen in den 1950er bis 1970er Jahren für die seinerzeit vorherrschenden Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse in der Landwirtschaft geplant und gebaut. Seither haben sich Betriebsgrößen, Produktionsweisen und außerlandwirtschaftliche Nutzungen erheblich verändert. Für die aktuellen Anforderungen ist das Wegenetz vielfach funktional und qualitativ nicht mehr ausgelegt. Gleichzeitig verschlechtert sich der Zustand ländlicher Wege in vielen ländlichen Regionen infolge reduzierter Unterhaltung zunehmend. Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation vieler Städte und Gemeinden im ländlichen Raum sind neue Lösungen gefragt, um das Wegenetz funktional zu erhalten.

Das Ziel von Wegenetzkonzepten ist es, die vorhandenen ländlichen Wege unter Berücksichtigung ihrer Funktion für die Landwirtschaft, Bevölkerung, Natur und Landschaft zu kategorisieren und Prioritäten für die künftige Unterhaltung zu vereinbaren. Mit externer Unterstützung durch ein Planungsbüro werden in Zusammenarbeit mit den relevanten, örtlichen Akteuren Überlegungen für ein zukunftsträchtiges Wegenetz angestellt, um den unterschiedlichen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht zu werden. So können z. B. die Unterhaltung konzentriert oder reduziert und überflüssige Wege identifiziert werden.

Gefördert wird die Erarbeitung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes mit Beteiligung der Bevölkerung bestehend aus:
     - einer Bestandserfassung
     - einem Soll-Konzept
     - konkreten Handlungsempfehlungen für die Kommune zum weiteren Vorgehen und zur Nutzung des Wegenetzkonzeptes

Alle ländlichen Wege in der gesamten Gemeinde sind zu untersuchen (private und öffentliche Wege). In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.

Zuwendungsempfänger

  • Gemeinden

Konditionen

  • 75 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 50.000 €
  • maximal ein Konzept je Kommune
  • Bagatellgrenze: 12.500 € Zuwendung
  • die Umsatzsteuer ist förderfähig, wenn sie nicht zurückerstattet wird.

Fördervoraussetzungen

Antragsverfahren

Vor der Antragstellung zu einem jährlichen Stichtag im Herbst sind die Inhalte des Konzeptes (u. a. Mindestanforderungen und Festlegung der Länge der zu untersuchenden Wege) mit der Bezirksregierung Düsseldorf abzustimmen. Bitte nehmen Sie deshalb vor einer geplanten Antragstellung Kontakt mit uns auf.

Weitere Informationen und Formulare: