Unterricht (Symbolbild)

Zuwendungen zur Durchführung von „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“

Mit dem „FerienIntensivTraining – Fit in Deutsch“ soll neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern an Schulen der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II möglich gemacht werden, einen individuellen Lernzuwachs in der deutschen Sprache und eine Steigerung der Alltagskompetenzen zu erlangen.

Mit dem „FerienIntensivTraining – Fit in Deutsch“ (BASS 11-02 Nr. 31) soll neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern an Schulen der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II möglich gemacht werden, einen individuellen Lernzuwachs in der deutschen Sprache und eine Steigerung der Alltagskompetenzen zu erlangen. Das Training findet jeweils in den Oster-, Sommer- und Herbstferien statt.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Zuwendungsempfänger sind
a) Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen,
b) Träger genehmigter Ersatzschulen sowie
c) sonstige freie Träger.

Die Zuwendungsvoraussetzungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Gemäß Nr. 6.1 der Förderrichtlinie sind die Antragsfristen für Sie verlängert worden. Aus arbeitsorganisatorischen Gründen müssen allerdings die Fristen aus den Vorjahren eingehalten werden.
Dies bedeutet für Sie, dass die Anträge für die Osterferien bis zum 31.01., die Anträge für die Sommerferien bis zum 30.04. und die Anträge für die Herbstferien bis zum 31.07. eines Jahres einzureichen sind (siehe auch die Ausfüllanleitung zum Antragsformular).

Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel ist der vereinfachte Verwendungsnachweis vollständig und zusammen mit einer Teilnehmerliste ausgefüllt vorzulegen (siehe auch die Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweises).
Nicht verausgabte Fördermittel sind an die jeweilige Bewilligungsbehörde unaufgefordert binnen acht Wochen nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme zurückzuzahlen.