Kinderarmut (Symbolbild)

NRW gegen Kinderarmut: Alle Kinder essen mit!

Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ Mittagessen in der Ganztagsschule – rund 90.000 Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen wurden mit finanzieller Unterstützung des Landes satt.

Mittagessen in der Ganztagsschule – rund 90.000 Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen wurden mit finanzieller Unterstützung des Landes satt. Das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“, für das die Landesregierung 2010 rund 19,3 Millionen und 2011 rund 20 Millionen Euro bereitgestellt hatte, unterstützte gezielt einkommensschwache Familien. Da das ab 1. Januar 2011 geltende Bildungs- und Teilhabepaket einem wesentlich größeren Personenkreis die Teilhabe am gemeinsamen Mittagessen ermöglicht, ist dieser Landesfonds zum 31. Juli 2011 ausgelaufen und wurde durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ ersetzt.

Kinder und Jugendliche, die in Kindertageseinrichtungen und in Schulen an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, werden durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ unterstützt. Gefördert werden Kinder aus Familien, die sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden, wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können. Außerdem wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an mindestens dreitägigen Klassenfahrten gefördert.

Die Leistungen sind kindbezogen von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres beim örtlichen Jugendamt zu beantragen. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet der Schule bzw. der Einrichtung die Kosten für eine Mittagsmahlzeit pro Kind.

Informationen und Antragsformulare stellen die Jugendämter zur Verfügung.

Informationen zum Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Häufige Fragen:

Was möchte dieser Härtefallfonds des Landes erreichen?
Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ ein Zuschuss zu gemeinsamen Mittagessen, die von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten werden, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein- Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an.

Härtefallfonds oder Bildungs- und Teilhabepaket – was kommt für mein Kind in Frage?
Zunächst ist die Frage zu stellen, ob Sie oder Ihre Kinder einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Dann sollten Sie einen Antrag auf Unterstützung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Wenn Sie keinen Anspruch auf diese Leistungen haben, aber sich dennoch in einer finanziellen Notlage befinden, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds möglicherweise erfolgreich sein.

Welche Leistung gibt es?
Bieten Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen an, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen. Auch Kinder, die einen Hort besuchen, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu dem dort eingenommenen Mittagessen.

Wie kann ich die Leistungen erhalten?
Die Leistungen nach dem Härtefallfonds sollen den Kindern genauso schnell und unbürokratisch zu Gute kommen, wie dies beim Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen ist. Deshalb wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter oder Jugendamt bzw. direkt an die Verwaltung Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises. Dort können Sie einen Antrag stellen, über den dann auch vor Ort entschieden wird. Die Leistung geht unter Umständen direkt an den Anbieter des Mittagessens, ohne großen Aufwand für Sie. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob und welche Unterlagen/Bescheinigungen noch vorgelegt werden müssen.