Auszubildende mit Ausbilder bei der Arbeit

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Dienstgebäude: Am Bonneshof 35,  40474 Düsseldorf
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In diesem Bereich fördert das Land Nordrhein-Westfalen zusammen in Kofinanzierung mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS). Die Zuständigkeit bei der Kofinanzierung durch das BAFA bzw. das BiBB sind abhängig von der Zielrichtung des geplanten Projektes.

Dienen die Investitionen überwiegend der Ausbildung, ist für die Kofinanzierung das BiBB; bei einer überwiegenden Nutzung für Fort- und Weiterbildung das BAFA zuständig.

Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.

Art der Förderung / Fördergegenstand:
Die Zuwendung wird nach den §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) im Rahmen einer Projektförderung ausgezahlt.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Kofinanzierung bei bestehenden überbetrieblichen Bildungsstätten die Anpassung der Ausstattung und der baulichen Substanz an neue Standards in der Aus- und Weiterbildung bzw. die Ausstattungs- und Bauinvestitionen für die Weiterentwicklung von bestehenden ÜBS zu überregionalen Kompetenzzentren.

Da die Schaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft unverzichtbar ist, weil ansonsten bestimmte Bildungsinhalte gar nicht angeboten werden könnten, profitieren insbesondere die überwiegend handwerklich geprägten Betriebe durch die Nutzung der sich ergebenden Synergieeffekte dieser Einrichtungen. Die Förderung der ÜBS-Einrichtungen liegt daher im Landesinteresse.

Die grundsätzliche Förderfähigkeit von Projekten wird hierbei durch Gutachten des Heinz-Piest-Institut in Hannover festgestellt. Im Rahmen eines von der Landes-Gewerbeförderungsstelle e.V. durchgeführten Rankingverfahrens werden nicht mehr wie in der Vergangenheit zu einem bestimmten Stichtag, sondern das ganze Jahr über durchlaufend die Projekte mit dem größtmöglichen Nutzen gelistet. Die Förderung erfolgt dann nach Maßgabe des Rankings und der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Weitere Informationen können Sie den nachfolgenden Links entnehmen. Gerne steht Ihnen aber auch die unten genannte Ansprechpartnerin für Fragen zur Verfügung.

Wichtige Formulare:
Formulare zur Landes-/EU-Förderung von Investitionen in ÜBS

Links:
www.mags.nrw
www.bafa.de
www.bibb.de
www.lgh.nrw