Gewerbliche Wirtschaft
Im Bereich der gewerblichen Wirtschaftsförderung werden kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter Dienstleistungssektoren, einschließlich des Tourismusgewerbes gefördert. Für die Finanzierung der Fördermaßnahmen stehen Haushaltsmittel der EU, des Bundes und des Landes zur Verfügung. Konkret sind dies Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist die Förderung jedoch ausgeschlossen bzw. eingeschränkt.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Schulung, Humankapitalbildung und zur Markteinführung innovativer Produkte:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen,
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung,
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
- Maßnahmen in den Bereichen Schulung und Humankapitalbildung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahmen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sind,
- Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind.
Das komplette Förderverfahren ist landesweit bei der NRW.BANK zentralisiert, d. h. die Antragstellung erfolgt hier und die Förderzusage erfolgt ebenfalls durch die NRW.BANK im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung nach der Entscheidung durch das Land NRW. Die Auszahlung und die Förderabwicklung erfolgen gleichermaßen durch die NRW.BANK.
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