Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen
Die Bezirksregierung ist im Regierungsbezirk Düsseldorf für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden in den Landeseinrichtungen zuständig.
Bei der Betreuung und Unterbringung der Schutzsuchenden arbeitet die Bezirksregierung eng mit Betreuungsverbänden zusammen. Derzeit betreibt die Bezirksregierung Düsseldorf zwei Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und acht Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE).
Zu den Unterbringungseinrichtung des Landes zählen die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), in denen die Unterbringung der Geflüchteten nach Vorregistrierung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum erfolgt.
In den EAEen wird die Registrierung abgeschlossen und die medizinische Erstuntersuchung, sowie Erstimpfung vorgenommen. Die Geflüchteten haben hier die Möglichkeit ihren Asylantrag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen.
Anschließend erfolgt die Unterbringung und Betreuung bis zur Verlegung in eine kommunale Einrichtung in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE). Neben der primären Betreuung sind einige ZUEen insbesondere für die speziellen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen wie beispielsweise Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, allein reisende Frauen, Schwangere und Traumatisierte ausgelegt.
Der Betrieb aller Einrichtungen im Regierungsbezirk liegt in der Hand der Bezirksregierung Düsseldorf. Für die Betreuung werden Betreuungsorganisationen wie z. B. Malteser Werke gGmbH, Weberhaus Nieheim gGmbH und European Homecare GmbH beauftragt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 20 nehmen sowohl im Innendienst, als auch in den Unterbringungseinrichtungen Verwaltungs- und Überwachungsaufgaben wahr.
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