Frequently asked questions (Symbolbild)

Häufig gestellte Fragen zur Unterbringung von Flüchtlingen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.

Unruhen, Krisen, Bürgerkriege, Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen, Naturkatastrophen, Armut und Perspektivlosigkeit veranlassen Millionen Menschen dazu, ihr Heimatland zu verlassen und Schutz im Ausland zu suchen. Alle diese Menschen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Flüchtlinge bezeichnet.

Offiziell als Flüchtlinge anerkannt werden in Deutschland allerdings nur diejenigen Menschen, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Diese Festlegung wurde in einer völkerrechtlichen Vereinbarung, der Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951, getroffen.

Weltweit sind rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Im ersten Halbjahr 2015 kamen etwa 300.000 Flüchtlinge nach Deutschland - insbesondere aus Regionen, die politisch unstabil oder durch Bürgerkriege belastet sind. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stammen die meisten Schutzsuchenden aus Syrien, Albanien und dem Kosovo. Viele Menschen aus den Staaten des Balkans wie Serbien, Bosnien und Mazedonien flüchten aufgrund prekärer Lebensumstände. Auch Menschen aus den afrikanischen Ländern wie Somalia und Eritrea suchen zurzeit Schutz in Deutschland.

Die Verteilung von Asylsuchenden auf die einzelnen Bundesländer legt der sogenannte „Königsteiner Schlüssel“ fest; maßgeblich sind hier das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl. Entsprechend der daraus errechneten Quote verteilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylbewerber und Asylbewerberinnen nach Nordrhein-Westfalen. Innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt eine Verteilung auf die Kommunen nach Aufnahmequoten, die sich aus der Einwohnerzahl und Fläche zusammensetzen.

Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Koordination der Verteilung von Flüchtlin-gen auf die Unterkünfte für das ganze Land Nordrhein-Westfalen zuständig, das heißt für die fünf Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Münster und Köln. Für die Akquise, die Herrichtung und den späteren Betrieb der Landesunterkünfte ist jede Bezirksregierung selbst in ihrem Regierungsbezirk zuständig.

Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Geflüchteten dem Land Nordrhein-Westfalen zugeordnet, sind sie zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) untergebracht. Die Menschen werden dort registriert, erkennungsdienstlich erfasst, ärztlich untersucht und stellen ein Asylgesuch beim BAMF. Im Anschluss werden die Flüchtlinge von der Bezirksregierung Arnsberg einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) der jeweiligen Bezirksregierung zugewiesen. Von dort werden die Menschen auf die kommunalen Einrichtungen weiterverteilt.

Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) dauert in der Regel nur wenige Tage. Der Aufenthalt in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) beträgt im Regelfall zwischen 3 bis 16 Monate. Der Aufenthalt in einer Unterbringungseinrichtung ist abhängig von der konkreten Zuweisung in eine Kommune, für die die Bezirksregierung Arnsberg zuständig ist. Im Einzelfall kann die Dauer des Aufenthalts in einer Unterbringungseinrichtung bis zu 24 Monate betragen.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat gemeinsam mit den Betreuungsverbänden eine Leistungsbeschreibung für Regelunterkünfte erarbeitet. Hierin wird der Umfang der Betreuung in einer Regelunterkunft beschrieben.
Diese Leistungsbeschreibung wird im Dialog stetig fortgeschrieben und ist von den Betreuungsverbänden in Nordrhein-Westfalen als Grundlage der Betreuung anerkannt worden.
Die Leistungsbeschreibung kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Für die Betreuung der Menschen in den Unterkünften werden von der Bezirksregie-rung Betreuungsdienstleister beauftragt. Hierzu gehören Hilfsorganisationen, wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe, der Malteser Hilfsdienst, der Arbeiter-Samariter-Bund, aber auch Unternehmen wie European Homecare. Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr, sodass auch nachts Ansprechpartner und An-sprechpartnerinnen in den Einrichtungen verbleiben. Der Betreuungsdienstleister kümmert sich zum Beispiel um die Ausstattung der Un-terbringungseinrichtung mit Möbeln, um die Reinigung des Gebäudes und der Außenanlagen sowie um die Verpflegung der Flüchtlinge. Zusätzlich sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung vor Ort. Neben vielen weiteren Aufgaben zahlen sie das Taschengeld an die Flüchtlinge aus und organisieren die notwendigen Transfers, zum Beispiel zum Arzt oder zur Ausländerbehörde.

Für die Sicherheit der Menschen in den Einrichtungen beauftragt das Land Nordrhein-Westfalen stets einen Sicherheitsdienst. Dieser ist rund um die Uhr in der Einrichtung zugegen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Herbst 2014 in Zusammenarbeit mit allen Betreuungsverbänden verbindliche Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften beschrieben. Diese Standards sind in den jeweiligen Ausschreibungstexten aufgegangen und bereits bei der Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen zu beachten.

Grundsätzlich entsteht die Schulpflicht für Flüchtlingskinder, sobald die Kinder bzw. Jugendlichen aus den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) auf die Kommunen verteilt und einer Gemeinde zugewiesen werden. Diese Regelung ergibt sich aus § 34 Absatz 6 Schulgesetz (SchulG). Die jeweiligen Gemeinden bilden sogenannte Seiteneinsteiger-Gruppen (Auffangklassen), in denen verstärkt Deutschunterricht erteilt wird, um eine Eingliederung in das deutsche Schulsystem zu ermöglichen. Das Hauptziel einer Seiteneinsteigerklasse ist es, den Schüler oder die Schülerin nach einer gewissen Zeit in den Regelunterricht zu integrieren.

Bürgerschaftliches Engagement ist besonders wertvoll.
Die große Unterstützung durch freiwillige Helferinnen und Helfer sowie die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung tragen entscheidend dazu bei, alle Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen und sie bei der Integration zu unterstützen.

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie den Flüchtlingen helfen können.
Die Möglichkeiten reichen von Geldspenden oder Sachspenden wie zum Beispiel Kleidung, Spielzeug oder Fahrrädern über die Begleitung bei Behördengängen, Deutschunterricht, Hausaufgabenhilfe oder die Einladung zur Teilnahme an Aktivitäten im Verein, etwa am Fußballtraining oder im Chor.

Wenn Sie helfen möchten, setzen Sie sich bitte mit den lokalen Flüchtlingsinitiativen, den Wohlfahrtsverbänden vor Ort oder der eigenen Stadt-​ oder Gemeindeverwaltung in Verbindung.
Diese Stellen wissen am besten, was gerade besonders benötigt wird und wie Ihre Hilfe richtig eingesetzt werden kann.

Gerne können Sie sich auch die „Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement“ bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Die Servicestelle fördert und unterstützt den bürgerschaftlichen Einsatz auch zur Integration der geflüchteten Menschen.
Sie ist werktags unter der zentralen Rufnummer 0211 837-1677 oder unter landesservicestelleBEatstk.nrw.de (landesservicestelleBE[at]stk[dot]nrw[dot]de)  zu erreichen.

Informationen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer hält zudem die Internetseite der Landesregierung www.engagiert-in-nrw.de bereit.