Rahmenvorgaben nach § 13 KHGG NRW

Die Rahmenvorgaben enthalten die Planungsgrundsätze und Vorgaben für die notwendigen aufeinander abzustimmenden Versorgungsangebote nach ihrer regionalen Verteilung, Art, Zahl und Qualität.
Sie sind Grundlage für die Festlegungen in den regionalen Planungskonzepten. Bei der Neuaufstellung und Fortschreibung der Rahmenvorgaben ist der zuständige Landtagsausschuss zu hören. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Versorgungsgebiet Kreisfreie Städte und Kreise Versorgungsgebiet 1 Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal und Kreis Mettmann Versorgungsgebiet 2 Essen, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr Versorgungsgebiet 3 Duisburg, Kreis Kleve und Kreis Wesel Versorgungsgebiet 4 Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Viersen und Rhein-Kreis Neuss