Rahmenvorgaben nach § 13 KHGG NRW
Die Rahmenvorgaben enthalten die Planungsgrundsätze und Vorgaben für die notwendigen aufeinander abzustimmenden Versorgungsangebote nach ihrer regionalen Verteilung, Art, Zahl und Qualität.
Sie sind Grundlage für die Festlegungen in den regionalen Planungskonzepten.
Bei der Neuaufstellung und Fortschreibung der Rahmenvorgaben ist der zuständige Landtagsausschuss zu hören.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Versorgungsgebiet | Kreisfreie Städte und Kreise |
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Versorgungsgebiet 1 | Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal und Kreis Mettmann |
Versorgungsgebiet 2 | Essen, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr |
Versorgungsgebiet 3 | Duisburg, Kreis Kleve und Kreis Wesel |
Versorgungsgebiet 4 | Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Viersen und Rhein-Kreis Neuss |