Medikamente (Symbolbild) / ©New Africa - stock.adobe.com
Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung – P1
Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren (= vier Semester) abgelegt (§ 1 Absatz 2 Nr. 1 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)).
Den Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung inkl. Hinweise können Sie bereits ca. zwei Monate vor Ablauf der eigentlichen Anmeldefrist (jeweils 10. Januar und 10. Juni) über den untenstehenden Link downloaden.
Bitte drucken Sie den Antrag nicht doppelseitig aus. Sie tragen somit zu einer schnelleren Bearbeitung bei. Vielen Dank.
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