Landesprüfungsamt – Desinfektorinnen und Desinfektoren
Das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie ist zuständig für die Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren.
Desinfektorinnen und Desinfektoren wirken im Auftrag von Ärztinnen und Ärzten sowie befugtem Fachpersonal durch Beratung und Vornahme von Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen an der Gesundheitsvorsorge und -hilfe, Epidemiologie und Verhütung sowie Bekämpfung von Gesundheitsgefährdungen und Krankheiten mit.
Übersicht über die staatlichen Aus- und Fortbildungsstätten
Informationen zur staatlichen Prüfung
Wenn Sie in Deutschland als staatlich anerkannte Desinfektorin oder staatlich anerkannter Desinfektor tätig werden möchten, benötigen Sie eine staatliche Zulassung. Erforderlich für diese ist die Ableistung einer staatlichen Prüfung. Welche Unterlagen Sie für die Prüfungszulassung benötigen, entnehmen Sie dem folgenden Merkblatt.
Informationen zu Pflichtfortbildungen
Desinfektorinnen und Desinfektoren sind gesetzlich gemäß § 16 Abs. 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.) vom 14. April 2015 dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen von drei bzw. vier Jahren Fortbildungen mit theoretischem und praktischem Inhalt zu besuchen.
Sie können die erforderliche Fortbildung nicht innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Fortbildungszeitraums absolvieren?
In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig schriftlich oder elektronisch bei dem LPA für Desinfektoren, Hygienekontrolleure und SMAs unter Beifügung einer Kopie des Zeugnisses bzw. der letzten Teilnahmebescheinigung sowie einer Begründung, aus welchen Gründen die Fortbildung nicht innerhalb des regelmäßigen Fortbildungszeitraums absolviert werden kann, zu stellen.
Informationen zu Ersatzzeugnissen
Sie möchten ein Ersatzzeugnis beantragen, da das Original Ihres Zeugnisses als Desinfektorin oder Desinfektor, Sozialmedizinische Assistentin oder Sozialmedizinischer Assistent bzw. Hygienekontrolleurin oder Hygienekontrolleur in Verlust geraten oder vernichtet ist?
Informationen für Angebote von Lehrgängen
Sie möchten staatlich anerkannte Lehrgänge für Desinfektorinnen und Desinfektoren anbieten? Dafür benötigen Sie einen sogenannten Anerkennungsbescheid. Für die Anerkennung als staatliche Ausbildungs- und Prüfungseinrichtung ist ein Anerkennungsbescheid gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Satz 2 APO-Desinf. derjenigen Bezirksregierung erforderlich, in deren Regierungsbezirk sich der zukünftige Standort der Ausbildungsstätte befindet.
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