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Messtechnische Kontrollen (MTK)
Personen oder Einrichtungen, die messtechnische Kontrollen an Medizinprodukten durchführen wollen, haben dies gem. § 14 Abs. 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vor Aufnahme ihrer Tätigkeit anzuzeigen.
Hierfür steht ein Anzeigeformular zur Verfügung.
Das Formular ist mit Datum und Unterschrift zu versehen. Auf dem dafür vorgesehenen Feld ist die Hinweismarke zur Dokumentation und Kennzeichnung aufzubringen.
Das Anzeigenformular ist auf postalischem Weg oder mittels Faxnachricht (0211/ 87565 1031697) zu übersenden.
Personen oder Einrichtungen, die messtechnische Kontrollen für Dritte ausführen, können über Branchenbücher oder das Internet ermittelt werden.
Kontakt: dez24.mpg [at] brd.nrw.de (dez24[dot]mpg[at]brd[dot]nrw[dot]de)
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