Enteignung und Entschädigung Informationen zu Enteignung und Entschädigung zum Wohle der Allgemeinheit Externer Teaser Informationen Hier finden Sie Informationen der Bezirksregierung Münster zu den Themen Enteignung, Entschädigung und vorzeitige Besitzeinweisung Inhaltsseite Zum Wohle der Allgemeinheit Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Enteignungsbehörde zuständig für Enteignungen nach dem Baugesetzbuch und dem Enteignungs- und Entschädigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit anderen Fachgesetzen. Kontakt Kontakt (Symbolbild) / ©MH - stock.adobe.com Dezernatsleitung Tel.: 0211 475-1478 Fax: 0211 475-2974 E-Mail: Dez21.Enteignung@brd.nrw.de Sachbearbeitung Tel.: 0211 475-2033 Fax: 0211 475-2974 E-Mail: Dez21.Enteignung@brd.nrw.de
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