Frequently asked questions (Symbolbild)

FAQ Fiskalerbschaften

Während für den Regierungsbezirk Düsseldorf zur Jahrtausendwende gerade einmal 100 neue Erbfälle anfielen, waren es im Jahr 2021 bereits 391 neue Nachlässe, die es zu bearbeiten galt. Gründe für die steigende Anzahl der Fiskalerbschaften sind der demografische Wandel und die Vereinsamung innerhalb der Gesellschaft. Immer häufiger sind keine Erben vorhanden oder die Erben schlagen die Erbschaft oft überschuldeter Nachlässe aus.

Vererbt wird grundsätzlich alles, also z.B. Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Fahrzeuge, Grundstücke, Wohnungen und Häuser, Gesellschaftsanteile, Sammelstücke, oder auch Schulden, die aber nur aus dem jeweiligen Nachlass beglichen werden müssen. Bei den unterschiedlichen Arten der Immobilen sind auch mal außergewöhnliche Objekte dabei, wie z.B. eine Finca in Spanien oder direkt eine ganze Abfalldeponie.

Als ungewöhnlichen und herausfordernden Fall lässt sich die Erbschaft der bereits erwähnten Abfalldeponie bezeichnen. Die Deponie muss nunmehr von der Bezirksregierung als Vertreterin des Landes in die Stilllegungsphase überführt werden. Ebenso erbte das Land ein Grundstück mitsamt Immobilie, in der zu Lebzeiten der Erblasserin ein Stundenhotel betrieben wurde.

Zu guter Letzt noch eine weitere kleine Kuriosität: Die Bezirksregierung verwaltet einen unverschuldeten Nachlass, der bis vor kurzem mit einem Vermächtnis belastet gewesen ist. Die vermögende Erblasserin hatte testamentarisch verfügt, dass die Kosten ihrer beiden in Pflege befindlichen Doggen von dem Erben, d.h. von dem Fiskus getragen werden sollten. Das hatte zur Folge, dass die Bezirksregierung an den Hundepfleger monatlich 500 Euro für den Kauf von Hundefutter zu zahlen hatte. Mittlerweile sind alle Tiere verstorben und die Auflage damit weggefallen.

Hat die verstorbene Person kein wirksames Testament hinterlassen, dann ermittelt das Nachlassgericht, ob gesetzliche Erben gefunden werden können. Wenn in dieser „Ermittlungsphase“ bereits Dringendes für den Nachlass veranlasst werden muss, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Konnten Erben ermittelt werden, haben diese Zeit, innerhalb einer gesetzlichen Frist, das Erbe auszuschlagen. Ob die Erbschaft wirksam ausgeschlagen wurde, wird auch vom Nachlassgericht geprüft. Stellt sich dann heraus, dass keine Erben zur Verfügung stehen, erlässt das Nachlassgericht abschließend einen Erbschaftsbeschluss, mit dem das Land zum Erben ernannt wird.

Vorrangig werden von dem Nachlass und dessen Verwertung die Schulden des Erblassers beglichen. Meist gilt es Pflege-, Heilbehandlungs- und Beerdigungskosten zu übernehmen. Weitere Gläubiger können mithilfe des Aufgebotsverfahrens ermittelt werden. Das Verfahren gibt potentiellen Gläubigern die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden. Sollte abschließend ein Überschuss verbleiben, so fließt dieser der Staatskasse zu.

Wie bereits geschildert, haftet das Land als „Zwangserbe“ nur in Höhe der Erbschaft. Wichtig ist jedoch, dass das Land als Erbe und damit als Eigentümer einer Immobilie die Verkehrssicherungspflichten wahrzunehmen hat, auch wenn dies Kosten verursacht, die über den Wert des Nachlasses hinausgehen. Die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten (z.B. Streudienst bei Glätte, Fällen von unsicher verwurzelten Bäumen, umweltgerechte Entsorgung giftiger Stoffe etc.) wird über externe Dienstleister sichergestellt. Die auf diese Weise verursachten Kosten fallen dem Land zur Last.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen ist im Bereich der Fiskalerbschaften die übergeordnete Behörde. Dieses lässt sich die Einnahmen, die in den Regierungsbezirken erwirtschaftet werden konnten, berichten. Die Erlöse kommen dem Landeshaushalt zugute.