BAP Aktionsplan Razzia Café Fato

Bezirksregierung hat das Glücksspiel im Blick

Die Bezirksregierung Düsseldorf nimmt neben ihrer Zuständigkeit als Erlaubnisbehörde auch die Aufgaben als Aufsichtsbehörde im Glücksspielsektor sowie als Aufsichtsbehörde über die Präventionsarbeit von Glücksspielanbietenden im Rahmen des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) wahr.
Hierbei kontrollieren Mitglieder des Dezernats regelmäßig, ob die Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel die glücksspiel- und geldwäscherechtlichen Vorgaben erfüllen. Die Zuständigkeit beschränkt sich insofern nicht nur auf Wettvermittlungsstellen. Die Mitglieder des Dezernats kontrollieren fortwährend auch Buchmacher, ODDSET-Sportwetten-vermittelnde Annahmestellen oder auch die Spielbank in Duisburg, für die aufgrund einer landesrechtlichen Zuweisung eine geldwäscherechtliche Sonderzuständigkeit besteht. In diesem Zusammenhang ist die Bezirksregierung Düsseldorf auch regelmäßig in landesweite Maßnahme zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität eingebunden. Beteiligt sind an diesen Maßnahmen die Netzwerkpartner der so genannten Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Aktionsplan Clan, der neben der Bezirksregierung Düsseldorf und der Polizei Essen/Mülheim verschiedene Finanzbehörden sowie Vertreter kommunaler Ordnungsbehörden und des Zolls  angehören. Durch die gemeinsame Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen kann jedes Netzwerk-Mitglied seine Kompetenzen einbringen und somit auf verschiedenen Wegen gegen die Clan-Kriminalität vorgegangen werden. Weitergehende Information zu den Zuständigkeiten der Bezirksregierung.