Luftbildauswertung

Auswertung von Luftbildern

Die Luftbildauswertung bildet den ersten Schritt der präventiven Kampfmittelbeseitigung. Ohne eine Luftbildauswertung kann keine Kampfmittelüberprüfung vor Ort erfolgen. Sie ist also Grundvoraussetzung für alle weiteren Maßnahmen.
Eine Luftbildauswertung ist vom Bauherrn bei der örtlichen Ordnungsbehörde (öOB) zu beantragen. Diese berät den Bauherrn, welche Unterlagen für einen solchen Antrag benötigt werden und leitet diesen an den KBD weiter. Eine direkte Beantragung der Luftbildauswertung beim KBD ist nicht möglich. Auf der Grundlage von ca. 230.000 alliierten Luftbildern aus den Jahren 1939-1945 sowie weiteren Unterlagen wird das Baugrundstück durch Mitarbeiter des KBD hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung untersucht und es erfolgt eine Gefahreneinschätzung. Sofern eine mögliche Kampfmittelbelastung existiert, wird der Ordnungsbehörde eine Überprüfung des Baugrundstückes vor Ort, in der Regel mit geophysikalischen Verfahren, empfohlen. Ob der Bauherr diesen Empfehlungen nachkommen muss, entscheidet allein die örtliche Ordnungsbehörde und nie der Kampfmittelbeseitigungsdienst. Hält die örtliche Ordnungsbehörde keine weiteren Maßnahmen für erforderlich, so endet mit dem Schritt der Luftbildauswertung das Verfahren der präventiven Kampfmittelbeseitigung für den Bauherrn. Weitere Informationen zum Thema Luftbildauswertung ist den FAQs zu Luftbildauswertungen zu entnehmen. Unter anderem finden Sie dort einen Beitrag, wie das Ergebnis der Luftbildauswertung zu interpretieren ist.