Kirchenglocken (Symbolbild) / ©Dietrich Leppert
Kirchensachen
Informationen zu den Zuständigkeiten des Dezernates 48 bei Kirchensachen finden Sie hier.
Zuständigkeit des Dezernates 48 bei Kirchensachen:
- Staatsaufsichtliche Genehmigung bei der Zusammenlegung von Kirchengemeinden der Evangelischen/Katholischen Kirche
- Staatsaufsichtliche Genehmigung von Friedhofsgebührensatzungen der Katholischen/Evangelischen Kirchengemeinden
- Staatsaufsichtliche Genehmigung von Darlehensaufnahmen durch Evangelische/Katholische Kirchengemeinden
- Auszahlung von Katasterzuschüssen an die Evangelische und Katholische Kirche
- Verwaltung der Patronate und Sonderliegenschaften
- Zahlung von Beihilfen an Kreise, kreisfreie Städte und den Landesverband der Jüdischen Gemeinden Nordrhein für die Unterhaltung der geschlossenen, verwaisten und offenen jüdischen Friedhöfen
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