Kirchenglocken (Symbolbild)

Kirchensachen

Informationen zu den Zuständigkeiten des Dezernates 48 bei Kirchensachen finden Sie hier.

Zuständigkeit des Dezernates 48 bei Kirchensachen:

  • Staatsaufsichtliche Genehmigung bei der Zusammenlegung von Kirchengemeinden der Evangelischen/Katholischen Kirche
  • Staatsaufsichtliche Genehmigung von Friedhofsgebührensatzungen der Katholischen/Evangelischen Kirchengemeinden
  • Staatsaufsichtliche Genehmigung von Darlehensaufnahmen durch Evangelische/Katholische Kirchengemeinden
  • Auszahlung von Katasterzuschüssen an die Evangelische und Katholische Kirche
  • Verwaltung der Patronate und Sonderliegenschaften
  • Zahlung von Beihilfen an Kreise, kreisfreie Städte und den Landesverband der Jüdischen Gemeinden Nordrhein für die Unterhaltung der geschlossenen, verwaisten und offenen jüdischen Friedhöfen