Jan-Wellem-Denkmal Düsseldorf

Bodendenkmalschutz

Bodendenkmäler sind Zeugnisse der Geschichte, die im Gegensatz zu Baudenkmälern  meist nicht obertägig sichtbar sind. Es handelt sich häufig um alte Bestattungsplätze oder Kultorte, aber auch um untergegangene Siedlungen, Befestigungsanlagen oder Handelsplätze.

Was sind Bodendenkmäler?

Bodendenkmäler sind Zeugnisse der Geschichte, die im Gegensatz zu Baudenkmälern  meist nicht obertägig sichtbar sind. Es handelt sich häufig um alte Bestattungsplätze oder Kultorte, aber auch um untergegangene Siedlungen, Befestigungsanlagen oder Handelsplätze. Ihre Relikte lassen aufgrund der Bodenschichten oder von Funden Rückschlüsse auf die Geschichte und Lebensweise unserer Vorfahren zu.

Am Besten sind Bodendenkmäler geschützt, wenn sie unangetastet im Boden verbleiben können. Sprechen jedoch übergeordnete Interessen dagegen, so ist eine Sondage und/oder Ausgrabung von einer sachkundigen Grabungsfirma durchzuführen.

Was ist zu beachten?

Für Grabungen und Prospektionen sowie für den Einsatz von Metalldetektoren ist eine Grabungserlaubnis gemäß § 15 Abs. 1 DSchG NRW erforderlich.

Diese wird bei kreisfreien Städten durch die Bezirksregierung im Benehmen mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erteilt. Werden über die Grabungen hinaus Veränderungen an landes- oder bundeseigenen Bodendenkmälern vorgenommen, so ist ebenso wie bei den Baudenkmälern vorab eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 2 DSchG NW erforderlich