Umgang mit der Bedarfsberechnung im Regionalplanfortschreibungsprozess GEWERBE - Vortrag durch Frau Brincker (Dezernat 32)

Frau Brincker erläutert die bisher angewandte Methode zur Bestimmung des Gewerbeflächenbedarfs (Handlungsspielraummethode). Da die endgültigen Zahlen der ISB-Methode noch nicht vorliegen, werden gemäß dem Leitlinienentwurf für die Kommunalgespräche die vorläufigen Ergebnisse der Handlungsspielraummethode als Diskussionsgrundlage herangezogen.
Die Grundlage für die Handlungsspielraummethode bilden die durchschnittlichen Inanspruchnahmen an Gewerbeflächen in den Städten und Gemeinden in den vergangenen zehn Jahren. Diese beruhen auf den Angaben aus dem Siedlungsmonitoring 2012. Nach Prüfung der Inanspruchnahmen (z. B. Vergleich mit ähnlich strukturierten Gemeinden) wird dieser Durchschnittswert mit der Anzahl der Jahre des Planungszeitraums multipliziert. Für die Regionalplanfortschreibung werden dabei 20 Jahre angesetzt. Um Entwicklungspotenziale durch Stilllegungen oder Verlagerungen zu berücksichtigen, wird von dem ermittelten Wert ein Brachflächenabschlag in Höhe von 25 Prozent abgezogen. Anschließend wird dieser Wert den vorhandenen Reserven gegenübergestellt, die ebenfalls im Zuge des Siedlungsmonitorings 2012 erhoben wurden.

Rückfragen:

Frage: Auf welche Art und Weise bzw. mit welchem Berechnungsverfahren wurden die sogenannten Reserven bestimmt?

Antwort: Die Reserven wurden nicht von der Regionalplanungsbehörde berechnet, sie wurden im Rahmen des Siedlungsflächenmonitorings 2012 von den jeweiligen Kommunen gemeldet. Sie werden aktuell durch die Regionalplanungsbehörde überprüft.

Frage: Wie wird mit dem schon aus den „Runden Tischen“ bekannten Thema der Umwandlung von GIB in ASB umgegangen, wenn GIB mit nicht störendem bzw. nicht stark emittierendem Gewerbe zukünftig als ASB dargestellt werden sollten? Welche Konsequenzen hat eine Vergrößerung der Siedlungsfläche (ASB)? Wird sich das negativ auf den Umfang der GIB auswirken?

Antwort: Zunächst soll der Bedarf für Gewerbe und Wohnen, unabhängig ob er im GIB oder ASB verortet wird, berechnet werden. Bei Gewerbe sieht die Regionalplanungsbehörde aber das Erfordernis, die „grauen Bereiche“ stärker zu gliedern. Hier sind verschiedene Wege vorstellbar. Beispielsweise könnten GIB, die ausschließlich für stark emittierende großflächige Unternehmen vorgehalten werden, eine Zweckbindung erhalten. Ebenso wären zweckgebundene ASB für Gewerbe denkbar. Vielleicht kommt man aber auch wieder zu einer Abstufung der Grauwerte. Hierzu will die Regionalplanungsbehörde erst die Stellungnahmen zu den Leitlinien auswerten.