Umgang mit der Bedarfsberechnung im Regionalplanfortschreibungsprozess GEWERBE - Vortrag durch Frau Brincker (Dezernat 32)
Rückfragen:
Frage: Auf welche Art und Weise bzw. mit welchem Berechnungsverfahren wurden die sogenannten Reserven bestimmt?
Antwort: Die Reserven wurden nicht von der Regionalplanungsbehörde berechnet, sie wurden im Rahmen des Siedlungsflächenmonitorings 2012 von den jeweiligen Kommunen gemeldet. Sie werden aktuell durch die Regionalplanungsbehörde überprüft.
Frage: Wie wird mit dem schon aus den „Runden Tischen“ bekannten Thema der Umwandlung von GIB in ASB umgegangen, wenn GIB mit nicht störendem bzw. nicht stark emittierendem Gewerbe zukünftig als ASB dargestellt werden sollten? Welche Konsequenzen hat eine Vergrößerung der Siedlungsfläche (ASB)? Wird sich das negativ auf den Umfang der GIB auswirken?
Antwort: Zunächst soll der Bedarf für Gewerbe und Wohnen, unabhängig ob er im GIB oder ASB verortet wird, berechnet werden. Bei Gewerbe sieht die Regionalplanungsbehörde aber das Erfordernis, die „grauen Bereiche“ stärker zu gliedern. Hier sind verschiedene Wege vorstellbar. Beispielsweise könnten GIB, die ausschließlich für stark emittierende großflächige Unternehmen vorgehalten werden, eine Zweckbindung erhalten. Ebenso wären zweckgebundene ASB für Gewerbe denkbar. Vielleicht kommt man aber auch wieder zu einer Abstufung der Grauwerte. Hierzu will die Regionalplanungsbehörde erst die Stellungnahmen zu den Leitlinien auswerten.
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