10. Regionalplanänderung (Übersichtskarte)

10. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Städte Grevenbroich, Jüchen und Mönchengladbach

(Festlegung von Gewerbeflächen für den Strukturwandel im Rheinischen Revier (ASB-GE, GIB) sowie Festlegung einer bestehenden Ortslage (ASB) und Anpassung eines Regionalen Grünzugs (AFA/RGZ)) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!

Zentraler Anlass für die 10. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Städte Grevenbroich, Jüchen und Mönchengladbach (Gewerbeflächen für den Strukturwandel im Rheinischen Revier) ist die Unterstützung des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch die regionalplanerische Festlegung neuer Industrie- und Gewerbeflächen in den Tagebaurandkommunen Grevenbroich, Jüchen und Mönchengladbach. Diese sollen zur Ansiedlung neuer von der Braunkohle unabhängiger Industrie- und Gewerbebetriebe dienen.

Insgesamt umfasst die 10. Änderung des RPD die Darstellung von drei neuen Gewerbeflächen:

Auszug aus den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD) in der geänderten Fassung – Blatt 1 –

Im Südosten der Stadt Mönchengladbach und im Nordwesten der Stadt Jüchen soll ein neuer Allgemeiner Siedlungsbereich für Gewerbe (ASB-GE) mit einer Größe von 58,8 ha festgelegt werden. Dieser soll der Entwicklung und Profilierung eines CO2-neutralen Gewerbestandortes – dem Modellvorhaben „Zero Emission“ – dienen.
Um dies zu gewährleisten, soll das RPD-Kapitel 3.3.1 „Bereiche für Gewerbe und Industrie (GIB und ASB-GE)“ um einen entsprechenden Grundsatz G2 sowie der dazugehörigen Erläuterung ergänzt werden.
Aus raumordnerischen Gesichtspunkten wird für die geplante Festlegung des ASB-GE Sasserath ein unmittelbarer Anschluss an regionalplanerische Siedlungsfestlegungen (ASB oder GIB) als erforderlich angesehen. Daher soll die zeichnerische Festlegung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) Mönchengladbach-Odenkirchen um den vorhandenen Siedlungsbestand – der bisher nicht dargestellten Ortslage Sasserath – erweitern werden. Die Erweiterung der ASB-Festlegung in einer Größe von 31,2 ha beschränkt sich auf den bereits vorhandenen Siedlungsbestand. Dennoch ist südlich der B59 eine Anpassung der zeichnerischen Festlegung des Regionalen Grünzuges (RGZ) erforderlich, da dieser Teile der Ortslage Sasserath überlagert. Hier soll der RGZ dem Siedlungsbestand entsprechend zurückgenommen werden. Dafür wird im Bereich des Mongshofs die zeichnerische Festlegung des RGZ entsprechend erweitert. 

 

Auszug aus den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD) in der Fassung mit den geplanten Änderungen (Blatt 2)

Der bestehende GIB Industriepark-Elsbachtal ist ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet der Städte Grevenbroich und Jüchen, welches im RPD als zweckgebundener überregional bedeutsamer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB-Z) dargestellt ist. Dieser GIB-Z soll nun um eine ca. 92,7 ha große Fläche östlich der B59 erweitert werden. Beabsichtigt ist die regionalplanerische Darstellung GIB-Z auch für die Erweiterungsfläche. Die Zweckbindung für den bestehenden GIB Industriepark-Elsbachtal sieht vor, dass dieser als Standort für flächenintensive Vorhaben und Industrie gemäß Ziel 2 des Kapitels 3.3.2 RPD genutzt wird, wobei Unternehmen mit einem Flächenbedarf von mind. 5 ha oder mehr anzusiedeln sind oder Flächen für Betriebe vorzusehen sind, die größere Abstände zu schutzbedürftigen Nutzungen erfordern. Da mit der geplanten Erweiterung auch kommunale Bedarfe der oben genannten Kommunen an gewerblichen Flächen gedeckt werden sollen, soll die Zweckbindung für flächenintensive Vorhaben und Industrie nur anteilig im neuen GIB-Z umgesetzt werden. Dieser Anteil in Höhe von ca. 47 ha entspricht in etwa der Größe des bereits dargestellten GIB-Z. Über eine textliche Ergänzung in den Erläuterungen zu Kapitel 3.3.2 RPD soll diese Zweckbindung für den GIB Industriepark-Elsbachtal umgesetzt werden.

 

Auszug aus den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD) in der Fassung mit den geplanten Änderungen (Blatt 3)

Das Industriegebiet Ost befindet sich im südlichen Stadtgebiet Grevenbroichs und ist im RPD als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) festgelegt. Diese Festlegung soll um den Sondierungsbereich in südwestlicher Richtung, unmittelbar an der Anschlussstelle Grevenbroich-Süd der B 59 gelegen, erweitert werden. Da die Lärmkontingente im bestehenden Industriegebiet weitgehend ausgeschöpft sind, wird die Erweiterungsfläche als allgemeiner Siedlungsbereich für Gewerbe (ASB-GE) festgelegt. Die geplante Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 8,5 ha und dient einem bereits im Industriegebiet Ost ansässigen Unternehmen als Betriebserweiterungsfläche.

 

Verfahrensablauf (abgeschlossen)

Scoping und frühzeitige Unterrichtung

Gemäß § 8 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist für die Regionalplanänderung eine strategische Umweltprüfung durchzuführen und die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten. Dazu wurde ein Scoping durchgeführt, in dem der Untersuchungsrahmen und die Methodik der Umweltprüfung sowie der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes unter Beteiligung der berührten öffentlichen Stellen festgelegt wurde.

Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Unterrichtung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG. Sie wurden frühzeitig über die Planungsabsichten der 10. Regionalplanänderung unterrichtet und aufgefordert, Planungen und Maßnahmen zu melden, die für die 10. Regionalplanänderung relevant sein könnten.

Der Rücklauf aus Scoping und frühzeitiger Unterrichtung der öffentlichen Stellen fließen in das weitere Verfahren ein. Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf am 05.08.2021.

 

Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsverfahren

Der Regionalrat hat in seiner 87. Sitzung am 16.12.2021 unter TOP 11 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der 10. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Städte Grevenbroich, Jüchen und Mönchengladbach (Festlegung von Gewerbeflächen für den Strukturwandel im Rheinischen Revier (ASB-GE, GIB) sowie Festlegung einer bestehenden Ortslage (ASB) und Anpassung eines Regionalen Grünzugs (AFA/RGZ)) entsprechend der Sitzungsvorlage einzuleiten. 

Beschlussliste

Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. m.§ 13 Abs.1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Planunterlagen (Planentwurf, Planbegründung und Umweltbericht) Stellung zu nehmen. Das Beteiligungsverfahren erfolgt in dem Zeitraum vom 21.01.2022 bis 21.02.2022. Ort und Dauer der Auslegung wurde am 13.01.2022 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf bekannt gemacht. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in einer Synopse zusammengestellt. Zu den Bedenken und Anregungen werden Ausgleichsvorschläge erarbeitet.

 

Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen, hat der Regionalrat am 23.06.2022 den Feststellungsbeschluss zu der 10. Änderung mehrheitlich gefasst.

Die Unterlagen zum Feststellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 6 der 89. Sitzung des Regionalrates eingesehen werden.  

 

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 30. Juni 2022 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden.

Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2022 wurde am 6. Dezember 2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 1011) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.

 

Niederlegung

Der Raumordnungsplan, die textlichen Festlegungen sowie die Beikarte 3A wird mit der Begründung, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit: