Braunkohlenplan Garzweiler II
Das Rheinischen Revier liegt in der Niederrheinischen Bucht, die von Aachen, Mönchengladbach, Köln und Bonn umschlossen wird. Nach dem Einstieg in den Kohleausstieg ist das Gebiet im Strukturwandel.
Gemäß Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) ist der Braunkohlenausschuss zuständig für die Braunkohlenplanung in Nordrhein-Westfalen (§ 20 Abs. 1 LPLG NRW). Er trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung der Braunkohlenpläne; zuständig für das Erarbeitungsverfahren ist die Regionalplanungsbehörde Köln (vgl. § 24 Abs. 1 LPLG NRW). Der Braunkohlenausschuss – mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln – hat in seiner 158. Sitzung am 6. Dezember 2019 die Aufstellung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung beschlossen. Die Trasse der Rheinwassertransportleitung verläuft von der Rheinwasserentnahmestelle bei Dormagen-Piwipp über das Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen bis zum Tagebau Garzweiler westlich von Grevenbroich im Planungsraum der Regionalplanungsbehörde Düsseldorf. Da der Braunkohlenplan den Planungsraum Düsseldorf betrifft wird dieser gemäß § 14 Satz 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen auch bei der Regionalplanungsbehörde Düsseldorf zur Einsicht für jedermann niedergelegt. Neben der Möglichkeit der Einsicht vor Ort,
Bezirksregierung Düsseldorf
Regionalplanungsbehörde, Dezernat 32
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
kann der Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung auch hier eingesehen werden:
Gemäß Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2020 Nr. 32 vom 23.7.2020 Seite 701 bis 720 wird der o.g. Braunkohlenplan zudem bei der Bezirksregierung Köln, dem Rhein-Kreis Neuss sowie der Stadt Dormagen, der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen zur Einsicht für jedermann niedergelegt.
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