Studierende (Symbolbild)

Regierungsvermessungsreferendar/in (m/w/d)

Die Ausbildung für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes wird vom Dezernat 31 Katasterwesen der Bezirksregierung organisiert und begleitet. Einstellungsbehörde ist das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW.
  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin / zum Beamten
  • zum Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer ein wissenschaftliches Studium an einer Hochschule mit einer Diplom-Hauptprüfung in der Fachrichtung Vermessungswesen abgeschlossen hat oder einen konsekutiven Masterabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule besitzt. Entsprechendes gilt auch für ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes und in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignet eingestuftes Studium an einer Fachhochschule. (§ 9 LBG NRW)

Einstellungsbehörde ist das Ministerium des Innern NRW. Ihren Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst senden Sie bitte an das Ministerium des Innern NRW.

Einstellungsbehörde ist die zugewiesene Bezirksregierung. Für die Einstellung müssen Sie vor dem Einstellungstermin ein aktuelles Behördenführungszeugnis und ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis bei der Bezirksregierung vorlegen. Für weitergehende Informationen über die Ausbildung wenden Sie sich bitte an den genannten Ansprechpartner.

Hier gelangen Sie zum Jobprofil: „Regierungsvermessungsreferendarin/Regierungsvermessungsreferendar“.

  • einen Lebenslauf
  • die Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein; bei verheirateten Bewerberinnen / Bewerbern auch die Heiratsurkunde oder die Lebenspartnerschaftsurkunde und ggf. die Geburtsurkunde der Kinder,
  • das Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,
  • das Zeugnis über die Diplom-Hauptprüfung (Fachrichtung Vermessungswesen) einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder die Urkunde über den entsprechenden Masterabschluss oder die Zeugnisse über die entsprechenden Prüfungen an einer ausländischen Hochschule,
  • die Urkunden über die Verleihung akademischer Grade,
  • Nachweise über die praktische Berufsausbildung (Praktikum) und berufliche Tätigkeiten,
  • ggf. ein Nachweis über geleisteten Wehrdienst, Ersatzdienst, Entwicklungshilfe, freiwilliges soziales Jahr oder über sonstige Zeiten, die zu einer Verzögerung bei der Bewerbung geführt haben und die die Bewerberin / der Bewerber nicht zu vertreten hat,
  • eine Erklärung der Bewerberin / des Bewerbers,
    • dass sie / er die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
    • dass gegen sie / ihn nicht ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist und
    • dass sie / er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
  • zwei Lichtbilder aus neuester Zeit

Jeweils zum ersten Arbeitstag im April eines Jahres.

24 Monate zzgl. Prüfung

  1. Katasteramt + Öffentlich bestellter. Vermessungsingenieur
  2. Flurbereinigungsbehörde + Obere Flurbereinigungsbehörde
  3. Kommunales Vermessungs-, Liegenschafts- oder Planungsamt
  4. Abt.7 der Bezirksregierung Köln
  5. Vertiefte Ausbildung
  6. Bezirksregierung, Dezernat 31

Die Ausbildung wird begleitet von Lehrgängen am Institut für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.

Die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst nach Bestehen der Großen Staatsprüfung.