Aufgaben der Gutachterausschüsse

Den Gutachterausschüssen obliegt als Hauptaufgabe die Schaffung einer allgemeinen Markttransparenz im Immobiliensektor. 

Den Gutachterausschüssen obliegt als Hauptaufgabe die Schaffung einer allgemeinen Markttransparenz im Immobiliensektor. Damit sind im Wesentlichen folgende Aufgaben verbunden:

Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
Zur Führung der Kaufpreissammlung ist vor allem jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem jeweiligen Gutachterausschuss zu übersenden. Die Kaufpreissammlung darf nur dem zuständigen Finanzamt für Zwecke der Besteuerung übermittelt werden. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften zu erteilen (GAVO NRW).

Ermittlung von Bodenrichtwerten
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes, die von den Gutachterausschüssen auf Grund der Kaufpreissammlungen ermittelt werden. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen. Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen (BORISplus.NRW) und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Ermittlung sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten
dies sind vor allem

 

  • Kapitalisierungszinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (Liegenschaftszinssätze), für die verschiedenen Grundstücksarten, insbesondere Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke,
  • Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt (Sachwertfaktoren), insbesondere für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken, z. B. bei unterschiedlichem Maß der baulichen Nutzung und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke, insbesondere bezogen auf eine Raum- oder Flächeneinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktoren) oder auf den nachhaltig erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktoren) sowie die
  • Erarbeitung eines Grundstücksmarktberichtes (u. a. Preisniveau und Preisentwicklung).

Die Gutachterausschüsse aktualisieren auf diesen Grundlagen aufbauend regelmäßig die für das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen BORISplus.NRW erforderlichen Daten. In diesem System können alle Informationen von jedermann kostenfrei eingesehen werden. Detailliertere Informationen sind kostenpflichtig und können direkt online bezogen werden.

Darüber hinaus erstatten die Gutachterausschüsse auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken

  • im Rahmen des Vollzugs des Baugesetzbuches durch die Verwaltung
  • für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften
  • für Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,    oder
  • für Gerichte und Justizbehörden.

Außer über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust können die Gutachterausschüsse auch Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile sowie Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstatten.

Gutachten haben grundsätzlich keine bindende Wirkung.

Internet: www.boris.nrw