Grenzstein mit Farbmarkierung (Symbolbild)

Vermessung und Liegenschaftskataster: Aufsicht

Die Bezirksregierung nimmt als Mittelbehörde in der Vermessungsverwaltung in NRW zahlreiche Aufgaben in den Bereichen der Aufsicht und Beratung der Katasterbehörden wahr.

Die Bezirksregierung nimmt als Mittelbehörde in der Vermessungsverwaltung in NRW zahlreiche Aufgaben in den Bereichen der Aufsicht und Beratung der Katasterbehörden wahr.

Die Bezirksregierung

  • führt die Sonderaufsicht über die Katasterbehörden mit einem Unterrichtungs- und Weisungsrecht
  • prüft die Katasterbehörden fachtechnisch
  • berät und unterstützt die Katasterbehörden bei der Aufgabenwahrnehmung
  • wirkt mit bei der Einrichtung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters
  • entscheidet, wenn unterschiedliche Auslegungen bei der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Bereich des amtlichen Vermessungswesens bestehen.