Lehrkraft (Symbolbild)

Ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte an Schulen in NRW

Informationen für aufnehmende Schulen und Fremdsprachenassistenzkräfte

Ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) unterstützen als „native speaker“ deutsche Lehrkräfte im Fremdsprachenunterricht. In der Regel nehmen Studierende der Germanistik, die ein Lehramt anstreben, an dem Programm teil, aber auch anderer Fachrichtungen zur eigenen sprachlichen und interkulturellen Entwicklung.

Aufnahme einer Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) im Schuljahr 2026/2027

Bis zum 27.03.2026 können sich Schulen aus NRW über folgenden Link um die Aufnahme einer Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) bewerben.
Online-Bewerbung FSA 2026/2027

Die ausländischen FSA unterstützen die Lehrkräfte im Unterricht, für den sie als „native speaker“ und als Vertreterinnen bzw. Vertreter ihres Landes besonders geeignet sind. Neben ausländischen Studentinnen und Studenten der Germanistik, die ein Lehramt anstreben, sind auch Bewerberinnen und Bewerber anderer Fachrichtungen vertreten, die zu ihrer eigenen sprachlichen und interkulturellen Fortbildung nach Deutschland kommen. 

Der Einsatz erfolgt an Schulen der Sekundarstufe I mit bilingualem Unterricht und/ oder der Sekundarstufe II und umfasst in der Regel 8-9 Monate innerhalb des Schuljahres.

Weitere Informationen sind hier abrufbar.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Onlinebewerbungen berücksichtigt werden. Ergänzungen z. B. per E-Mail werden nicht akzeptiert. 

Allgemeine Hinweise

Die Bernhard-Assekuranz bietet die Möglichkeit einer privaten Anschlussversicherung für bis zu 90 Tagen. Unten finden Sie weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sowie das Antragsformular.

Alle Fragen rund um das Stipendium, z.B. Ausstellung einer Gehaltsabrechnungen, beantwortet das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) mit Hilfe eines Online-Formulars
Sie benötigen hierzu Ihre LBV-Personalnummer (z.B. B 12345 6).