
Anerkennung von Lehramtsprüfungen
I. Ausbildung im Vorbereitungsdienst
Wenn Sie sich für eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst bewerben möchten und einen lehramtsbezogenen Universitätsabschluss in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, der in Nordrhein-Westfalen entweder dem Lehramt an Berufskollegs oder an Gymnasien und Gesamtschulen zuzuordnen ist, benötigen Sie eine Anerkennung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Feststellung der Zugangsvoraussetzungen.
Bitte reichen Sie postalisch den Antrag sowie beglaubigte Kopien der aufgeführten Unterlagen ein.
Per E-Mail übersandte Anträge können lediglich zu vorläufigen Anerkennungen zum Zweck der Fristwahrung im Bewerbungsverfahren führen.
Informationen zum Vorbereitungsdienst sowie die Möglichkeit der Bewerbung finden Sie unter www.sevon.nrw.de.
II. Anerkennung der Lehramtsbefähigung
Wenn Sie sich bewerben möchten und einen Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in einem anderen Bundesland absolviert haben, das in Nordrhein-Westfalen dem an Berufskollegs oder an Gymnasien und Gesamtschulen zuzuordnen ist, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Lehramtsbefähigung.
Bitte reichen Sie postalisch den Antrag sowie beglaubigte Kopien der aufgeführten Unterlagen ein.
Per E-Mail übersandte Anträge können lediglich zu vorläufigen Anerkennungen zum Zweck der Fristwahrung im Bewerbungsverfahren führen.
Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.leo.nrw.de.
Als Ansprechpersonen stehen zur Verfügung:
Susanne Seithümmer, E-Mail: susanne.seithuemmer[at]brd.nrw.de, Telefon: 0211 475-5413
Petra Heisterhagen, E-Mail: petra.heisterhagen[at]brd.nrw.de, Telefon: 0211 475-5713
III. Die Zuständigkeiten der anderen Bezirksregierungen:
- Bezirksregierung Münster
Lehramtsprüfungen aus der Bundesrepublik Deutschland für die Lehrämter an
- Grundschulen
- Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- Sonderpädagogische Förderung - Bezirksregierung Köln
- Lehramtsprüfungen aus der DDR
- Fachhochschulabschlüsse - Bezirksregierung Arnsberg
- Lehramtsabschlüsse aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR bzw. der Schweiz - Bezirksregierung Detmold
- Lehramtsabschlüsse aus Staaten, die nicht der EU bzw. dem EWR angehören
Seiteneinstieg
Für eine Bewerbung als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger ist eine Anerkennung Ihrer Hochschulabschlussprüfung weder erforderlich noch möglich.
Informationen sowie die entsprechenden Stellenausschreibungen finden Sie unter www.lois.nrw.de.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat 47.1.3 der Bezirksregierung, die für das konkrete Einstellungsverfahren zuständig ist.
Die Zentrale Beratungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf zur Lehrkräftegewinnung, Seiteneinstieg (alle Schulformen) ist ab April 2023 nicht mehr besetzt und kann vorübergehend nicht erreicht werden. Bitte wenden Sie sich in der Übergangszeit an eine andere Stelle und nutzen Sie dazu die Beratungsangebote zur Lehrkräfteeinstellung des Landes.
Auch über das Funktionspostfach der Beratungsstelle können Sie aktuell keine Rückmeldungen erhalten. Wir bitten um Verständnis.
E-Mail: Dez47.LEV-Seiteneinstieg[at]brd.nrw.de
Bei Fragen zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums – ggf. unter Berücksichtigung einer bereits absolvierten Hochschulabschlussprüfung - wenden Sie sich bitte an die Universität, an der Sie den Abschluss zum Master of Education in Nordrhein-Westfalen erwerben möchten.
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