Berufswahl (Symbolbild)

Anerkennung von Lehramtsprüfungen

Sie haben Ihr Lehramtsstudium oder die Ausbildung im Vorbereitungsdienst nicht in Nordrhein-Westfalen absolviert und benötigen eine Anerkennung im Rahmen des Einstellungsverfahrens?

I. Ausbildung im Vorbereitungsdienst

Wenn Sie sich für eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst bewerben möchten und einen lehramtsbezogenen Universitätsabschluss in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, der in Nordrhein-Westfalen entweder dem Lehramt an Berufskollegs oder an Gymnasien und Gesamtschulen zuzuordnen ist, benötigen Sie eine Anerkennung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Feststellung der Zugangsvoraussetzungen.

Bitte reichen Sie postalisch den Antrag sowie beglaubigte Kopien der aufgeführten Unterlagen ein.
Per E-Mail übersandte Anträge können lediglich zu vorläufigen Anerkennungen zum Zweck der Fristwahrung im Bewerbungsverfahren führen.

Alternativ können Sie den Antrag auch über das NRW Serviceportal stellen:

NRW ServicePortal - Leistung: Lehramtsprüfung Anerkennung (meineverwaltung.nrw)

Informationen zum Vorbereitungsdienst sowie die Möglichkeit der Bewerbung finden Sie unterwww.sevon.nrw.de.

II. Anerkennung der Lehramtsbefähigung

Wenn Sie sich bewerben möchten und einen Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in einem anderen Bundesland absolviert haben, das in Nordrhein-Westfalen dem an Berufskollegs oder an Gymnasien und Gesamtschulen zuzuordnen ist, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Lehramtsbefähigung.

Bitte reichen Sie postalisch den Antrag sowie beglaubigte Kopien der aufgeführten Unterlagen ein.
Per E-Mail übersandte Anträge können lediglich zu vorläufigen Anerkennungen zum Zweck der Fristwahrung im Bewerbungsverfahren führen.

Alternativ können Sie den Antrag auch über das NRW Serviceportal stellen:
NRW ServicePortal - Leistung: Lehramtsprüfung Anerkennung (meineverwaltung.nrw)

Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.leo.nrw.de.

Ansprechpersonen:
Susanne Seithümmer
E-Mail: susanne.seithuemmeratbrd.nrw.de (susanne[dot]seithuemmer[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Telefon: 0211 475-5413

Petra Heisterhagen
E-Mail: petra.heisterhagenatbrd.nrw.de (petra[dot]heisterhagen[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Telefon: 0211 475-5713

III. Die Zuständigkeiten der anderen Bezirksregierungen

  • Bezirksregierung Münster
    Lehramtsprüfungen aus der Bundesrepublik Deutschland für die Lehrämter an
    - Grundschulen
    - Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
    - Sonderpädagogische Förderung
  • Bezirksregierung Köln
    - Lehramtsprüfungen aus der DDR
    - Fachhochschulabschlüsse
  • Bezirksregierung Arnsberg
    - Lehramtsabschlüsse aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR bzw. der Schweiz
  • Bezirksregierung Detmold
    - Lehramtsabschlüsse aus Staaten, die nicht der EU bzw. dem EWR angehören

Seiteneinstieg

Für eine Bewerbung als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger ist eine Anerkennung Ihrer Hochschulabschlussprüfung weder erforderlich noch möglich.

Informationen sowie die entsprechenden Stellenausschreibungen finden Sie unter www.lois.nrw.de.

Weitere Informationen und Ansprechpartner können Sie den Seiten der Lehrereinstellungsbüros der Bezirksregierungen entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welchem Regierungsbezirks die betroffenen Schulen liegen.

Regierungsbezirk Düsseldorf: Lehrkräfteeinstellungs- und Versetzungsbüro

Bei Fragen zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums – ggf. unter Berücksichtigung einer bereits absolvierten Hochschulabschlussprüfung - wenden Sie sich bitte an die Universität, an der Sie den Abschluss zum Master of Education in Nordrhein-Westfalen erwerben möchten.