Beurteilung (Symbolbild)

Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)

Sie sind als Lehrkraft im Schuldienst tätig und möchten sich auf eine Schulleitungsstelle bewerben? Dann müssen Sie zuvor das EFV bestanden oder zumindest einen festen Termin zur Teilnahme am EFV erhalten haben (sofern Sie nicht bereits das Amt eines Schulleiters auf Dauer innehaben oder innehatten).

Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden Sie in folgendem Erlass:BASS 21-01 Nr. 30 (https://bass.schul-welt.de/16184.htm)Die Zulassungskriterien zum EFV sind:
  • staatliche bzw. staatlich anerkannte Fortbildung zur Schulleitungsqualifizierung (SLQ) oder
  • kommissarische Schulleitung über mindestens 6 Monate oder
  • auf Führung und Management ausgerichteter Studienabschluss.
Bei Ihrer Anmeldung zum EFV verwenden Sie bitte ausschließlich das auf der Homepage von QUA-LIS veröffentlichte Formular in der jeweils aktuellen Fassung:https://www.qua-lis.nrw.de/system/files/media/document/file/anmeldeformular_efv_1.pdfDas ausgefüllte Anmeldeformular sowie einen Nachweis der jeweiligen Zulassungsvoraussetzung senden Sie dann bitte an:Bezirksregierung DüsseldorfDezernat 47.1.3-EFVPostfach 30 08 6540408 Düsseldorfoder per E-Mail an: claudia.stahl [at] brd.nrw.de (claudia[dot]stahl[at]brd[dot]nrw[dot]de)Der Eingang und die Bearbeitung der Anmeldung werden Ihnen per E-Mail bestätigt.Dabei werden alle weiteren Schritte, insbesondere auch zu besonderen Terminierungen im Zusammenhang mit Bewerbungen, erläutert.Nach Abschluss des EFV wird Ihnen das Ergebnis von uns schriftlich mitgeteilt.Ein bestandenes EFV bleibt drei Jahre lang gültig.Unabhängig vom Ergebnis kann auf eigenen Wunsch nach einem Jahr das EFV wiederholt werden.Beachten Sie bitte, dass wenn Sie nach Erhalt der Einladung unentschuldigt nicht zum Verfahren antreten oder Ihre Teilnahme vorzeitig abbrechen, dies wie ein Nicht-Bestehen gewertet wird, d.h. eine erneute Teilnahme ist dann erst nach einem Jahr möglich.