Rechtsschutz (Symbolbild) / ©Jakub Jirsák - stock.adobe.com
Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte
Die Beurteilungsrichtlinien sind umfassend überarbeitet worden. Insbesondere wurden Anforderungen der Rechtsprechung an die Vergleichbarkeit und Aktualität dienstlicher Beurteilungen umgesetzt. Darüber hinaus wurde auf ein Punktesystem umgestellt. Die neuen Richtlinien treten zum 01.01.2018 in Kraft; bis dahin bleiben die bisherigen Beurteilungsrichtlinien gültig.
Für die Anwendung bedeutet das:
- Bei Beurteilungen aus Anlass der Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle sind die neuen Richtlinien dann anzuwenden, wenn die Stellenausschreibung nach dem 31.12.2017 erfolgt. Dies stellt sicher, dass in einem Auswahlverfahren möglichst alle Bewerberinnen und Bewerber nach denselben Richtlinien beurteilt sind.
- Für die abschließende Beurteilung während der laufbahnrechtlichen Probezeit sind die neuen Richtlinien dann anzuwenden, wenn die Probezeit nach dem 31.03.2018 endet. Da die Beurteilung in der Regel drei Monate vor Ablauf der Probezeit abzugeben ist, fällt dies dann in die Zeit nach Inkrafttreten der neuen Richtlinien.
- Im Übrigen sind die Richtlinien in der Fassung anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Beurteilung gilt.
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