
Fördergrundsätze und Formulare
Hier finden Sie die aktuellen Fördergrundsätze für Bibliotheken in NRW sowie Formulare.
2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Fördergrundsätze für die Bibliotheksförderung aktualisiert. Möglichkeiten zur Förderung bestehen durch:
Wer wird gefördert?
- Städte und Gemeinden, die Träger von Öffentlichen Bibliotheken sind
- Städte und Gemeinden, die mittelfristig eine Öffentliche Bibliothek einrichten wollen
- andere Träger von Bibliotheken, sofern die Bibliothek die Kriterien für die Förderfähigkeit bzw. die Teilnahme an einem Förderprogramm erfüllt
- kommunale Zweckverbände, Organisationen und Institutionen, die im Auftrag der Kommunen oder des Landes NRW für kommunale Bibliotheken tätig sind
- die in den (Erz-)Bistümern und Landeskirchen zuständigen Büchereifachstellen
- der Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wie wird gefördert?
- Bitte beachten Sie das neue Online-Antragsverfahren!
Entsprechend der Vorgaben des Online Zugangsgesetzes (OZG) hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW das Antragsverfahren für Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Bereich Kultur auf ein Online-Verfahren umgestellt. Förderanträge sind deshalb im Rahmen der Bibliotheksförderung jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres online über das Portal „Kultur.Web“ (https://www.kultur.web.nrw.de/onlineantrag#login) einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass das aus dem Online-Antrag zu generierende Antragsformular in Papierform dem Dezernat 48.08 der Bezirksregierung Düsseldorf weiterhin unterschrieben per Post zuzusenden ist. Weitere Hinweise zu den Förderformalitäten (Fördergrundsätze) sowie die jeweiligen Programmbeschreibungen und Musterkostenpläne, sind im Portal „KulturWeb“ hinterlegt.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
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