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KMK-Fremdsprachenzertifikat

Erklärfilm

WAS SIND DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN?

Für die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung haben sich die Länder in der KMK (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998 i. d. F. vom 14. September 2017) auf eine Rahmenvereinbarung verständigt, die mit Hilfe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) Fremdsprachenprüfungen in verschiedenen Kompetenzbereichen und auf verschiedenen Niveaus beschreibt (aktuelle Version unter www.kmk.org).

WER KANN EINE KMK-​FREMDSPRACHENPRÜFUNG ANBIETEN?

Berufliche Schulen können ihren Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis – unabhängig von einer Benotung der Fremdsprachenkenntnisse im Zeugnis und von der Teilnahme an einem Vorbereitungskurs – eine Prüfung anbieten, in der sie ihre Fremdsprachenkenntnisse gesondert zertifizieren lassen können. Die Teilnahme an den Prüfungen ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei.

WELCHE SPRACHEN UND KOMPETENZBEREICHE UMFASST DAS KMK-​PRÜFUNGSANGEBOT?

Diese Zertifikatsprüfungen werden in Englisch, Spanisch, Französisch und Niederländisch bundeslandweit einheitlich und zu einem zentralen Termin angeboten.
Innerhalb des jeweiligen Niveaus sind vier Kompetenzbereiche festgelegt:

Rezeption:
Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachlichen Texten Informationen entnehmen

Produktion:
Fremdsprachliche Texte erstellen

Mediation:
Textinhalte in die jeweils andere Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln

Interaktion:
Gespräche in der Fremdsprache führen

Alle Aufgaben (schriftlich und mündlich) entsprechen einer typischen beruflichen Handlungssituation.

Je Niveau kann die Prüfung differenziert nach den Erfordernissen der verschiedenen Fachbereiche (z. B. Agrarwirtschaft/Gesundheit, Erziehung und Soziales / Gestaltung / Informatik / Technik / Wirtschaft und Verwaltung) durchgeführt werden. Innerhalb der jeweiligen Bereiche können weitere berufsspezifische Konkretisierungen vorgenommen werden.

WIE IST EINE ZERTIFIKATSPRÜFUNG AUFGEBAUT?

Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Im schriftlichen Teil werden die Kompetenzbereiche Rezeption, Produktion und Mediation geprüft. Es gelten die folgenden Zeiten:

  • Niveau A2 -  75 Minuten
  • Niveau B1 -  90 Minuten
  • Niveau B2 - 120 Minuten
  • Niveau C1 - 150 Minuten

Die Aufgabenteile für die drei schriftlichen Kompetenzbereiche werden wie folgt gewichtet:

  • Rezeption   -  40 Prozent
  • Produktion -  30 Prozent
  • Mediation   - 30 Prozent

Die mündliche Prüfung wird im Kompetenzbereich Interaktion als Gruppenprüfung durchgeführt. Für die einzelnen Niveaus gelten folgende Zeitrichtwerte pro Gruppenprüfung:

  • Niveau A2 - 15 Minuten
  • Niveau B1 - 20 Minuten
  • Niveau B2 - 25 Minuten
  • Niveau C1 - 30 Minuten

Die Zeitrichtwerte beziehen sich auf eine mündliche Prüfung mit zwei Prüflingen. Bei mehr als zwei Prüflingen kann der Zeitrichtwert entsprechend angepasst werden.  Für die mündliche Prüfung kann eine angemessene Vorbereitungszeit gegeben werden.

Als Hilfsmittel ist in beiden Prüfungsteilen ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch zulässig.

WELCHE LEISTUNGEN FÜHREN ZUM BESTEHEN DER KMK-​FREMDSPRACHENPRÜFUNG?

Der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil müssen beide unabhängig voneinander durch Erreichen von mindestens der Hälfte der möglichen erreichbaren Punkte bestanden werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden sind. Ein Ausgleich zwischen den beiden Teilen ist nicht möglich.

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zertifikat. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.