
Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen
Teilnehmende können die Schulabschlüsse
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Mittlerer Schulabschluss
an Einrichtungen der Weiterbildung erwerben. Diese Lehrgänge gem. § 6 des Weiterbildungsgesetzes NRW (WbG) werden von Volkshochschulen und anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung durchgeführt.
Liste der derzeitigen Anbieter
Genehmigung von Lehrgängen
Die zuständige Bezirksregierung genehmigt die Lehrpläne, die Lehrkräfte sowie die Prüfungsaufgaben und führt den Prüfungsvorsitz bei den Prüfungen zum Erwerb der nachträglichen Schulabschlüsse.
Die Lehrgänge und Prüfungen richten sich nach der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG).
Bei der Antragstellung auf Genehmigung eines Lehrgangs sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Der ausgefüllte Genehmigungsvordruck (Bitte einen Vordruck für jeden Lehrgang ausfüllen),
- eine Auflistung der Lehrkräfte mit der jeweiligen Lehrbefähigung und
- eine Aufstellung des Unterrichtsvolumens.
Die Prüfungsvorschläge sind spätestens 6 Wochen vor Beginn der Prüfung mit dem ausgefüllten Vordruck Durchführung der Prüfung einzureichen. Hierbei bitte ich das Merkblatt zu beachten.
Ansprechperson für die Genehmigung ist:
Frau Kamp
Tel.: 0211 475–3515
E-Mail: annette.kamp [at] brd.nrw.de
Förderung von Lehrgängen
Einrichtungen der Weiterbildung haben nach dem Weiterbildungsgesetz Anspruch auf Förderung von Unterrichtsstunden für Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. Voraussetzung dafür ist, dass bereits im Jahr 2002 ein solches Angebot durchgeführt worden ist.
Die Fördersätze für nebenamtlich und hauptamtlich erteilte Unterrichtsstunden werden jährlich im Haushaltsgesetz festgelegt.
Hier finden Sie
- den Vordruck für die Meldung zum 15.07. des laufenden Jahres und
- den Vordruck für die Abschlussmeldung zum 31.03. für das vergangene Jahr.
Ansprechperson für die Förderung ist:
Frau Lies
Tel.: 0211 475–5539
E-Mail: katharina.lies [at] brd.nrw.de
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