Siedlung (Symbolbild)

Abfallbilanzen Nordrhein-Westfalen für Siedlungsabfälle

Gegenstand von Abfallbilanzen sind alle Abfälle, die im Gebiet der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anfallen und ihnen überlassen werden sowie die durch die dualen Systeme erfassten Verpackungen. Diese Abfälle werden als Siedlungsabfälle bezeichnet.

Die von den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich gemeldeten Daten werden von den Bezirksregierungen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Anschließend werden diese Daten vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zusammengefasst, aufbereitet, ausgewertet und seit 2019 als LANUV-Fachberichte veröffentlicht.

In den Jahren vor 2019 war das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) für die Veröffentlichung zuständig. Alle seit 2006 erstellten Siedlungsabfallbilanzen sind auf der Internetseite des LANUV abrufbar: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/abfall/abfallstroeme/siedlungsabfallbilanz