Standort einer Deponie in der Ablagerungsphase

Überwachung von Deponien

Der Betrieb von Deponien ist neben der Müllverbrennung auch in Zukunft ein wesentlicher Bestandteil in der Abfallentsorgung. Dabei dürfen auf Deponien nur noch vorbehandelte oder nicht verwertbare Abfälle mit einem geringen Emissionspotential abgelagert werden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist entsprechend Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) für die Zulassung sowie die Überwachung von Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien der Klassen I bis III im Regierungsbezirk und darüber hinaus auch von Anlagen auf diesen Deponien zuständig.

Für Deponien der Klasse I ist die Bezirksregierung nach Anhang II der ZustVU nicht zuständig, soweit deren Stilllegung nach § 40 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bis zum 31.03.2015 angezeigt wurde. Darüber hinaus fallen in besonderen Ausnahmefällen, die die ZustVU regelt (sog. „Zaunprinzip“), auch Deponien der Deponieklasse 0 in ihre Zuständigkeit. (Definitionen der Deponieklassen finden sich in § 2 Nr. 6., 7., 8., und 9. der Deponieverordnung (DepV).)

Zurzeit befinden sich insgesamt 45 genehmigte Deponiestandorte der Klassen DK 0 - III in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf. Zahlenmäßig dominieren dabei derzeit die Deponien der Klasse II. Die überwiegende Zahl der Deponien befindet sich in der Stilllegungsphase. Welche technischen Anforderungen an eine Deponie gestellt werden, können Sie nachsehen unter dem Link Deponietechnik.

Die grundlegende Forderung zur Überwachung von Deponien ergibt sich aus dem KrWG. Weitergehende Anforderungen enthält die DepV. In Nordrhein-Westfalen regelt zudem die Deponieselbstüberwachungsverordnung (DepSüVO) seit dem 29.05.1998 die Deponieselbstüberwachung. Darüber hinaus führt die Bezirksregierung auch Umweltinspektionen entsprechend den Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) auf Deponien durch.

Weitergehende Informationen zum Stichwort Deponien finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW).

Vorschriften und Gesetze: