Vorsorgender Bodenschutz
Der Boden erfüllt wichtige Funktionen für Mensch und Umwelt. Er ist nur begrenzt verfügbar und nicht vermehrbar. Deshalb ist der Boden mit seinen Funktionen seit 1998 gesetzlich vor schädlichen Beeinträchtigungen geschützt.
Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes ist der langfristige Schutz und Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen wie der Speicherung von Niederschlagswasser, das dann in Trockenzeiten zur Verfügung steht, wie der Bereitstellung von Nährstoffen für den Anbau von Nutzpflanzen oder wie der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen durch den Rückhalt der Schadstoffe. Der vorsorgende Bodenschutz dient somit dem flächendeckenden Schutz der Böden als unersetzliche Lebensgrundlage für Mensch und Natur. Damit dies auch in Zukunft erfolgen kann, sind diese Funktionen zu erhalten und unvermeidliche Einwirkungen zu minimieren und auszugleichen.
Die obere Bodenschutzbehörde der Bezirksregierung vertritt die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes dabei insbesondere bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Häufig geht es darum, die Einflüsse großer Bauvorhaben (z.B. die Erdkabelverlegung zur Stromversorgung oder die Ausweisung neuer Siedlungsflächen im Regionalplan) auf den Boden möglichst zu minimieren. Zum einen wird dafür in der Planungsphase darauf hingewirkt, besonders wertvolle und damit schutzwürdige Böden durch Planänderungen grundsätzlich nicht in Anspruch zu nehmen, zum anderen werden bei unvermeidbaren Eingriffen verschiedene Anforderungen zum schonenden Umgang mit dem Boden gestellt, die der Bauherr auf der Baustelle umzusetzen hat. Zu den möglichen Anforderungen gehört beispielsweise die Umsetzung eines Bodenmanagementkonzeptes oder die Bereitstellung einer bodenkundlichen Baubegleitung. Diese sorgt beispielsweise auf der Baustelle dafür, dass Bodenverdichtungen möglichst vermieden, humose Oberböden möglichst erhalten bzw. wieder entsprechend ihrer Funktion eingebaut oder Deckschichten zum Schutz des Grundwassers wiederhergestellt werden.
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