
Schiffsschraube (Symbolbild) / ©Thomas Reimer - stock.adobe.com
Fischschutz - Besondere Schutzbestimmungen
Mechanischer Fischschutz vor Triebwerken und Entnahmebauwerken
Mechanischer Fischschutz vor Triebwerken und Entnahmebauwerken
- 1. 10 mm in Lachs Zielartengewässern (und in Lachs Wanderstrecken siehe Anlage 7 zu §13 Absatz 4)
- 2. 15 mm in Aal Zielartengewässern (und in Aal Wanderstrecken, siehe Anlage 7 zu §13 Absatz 4)
- 3. 20 mm in allen anderen Gewässern
- 4. Max. Anströmung am Gitter 0,5 m/s
Absperrvorrichtungen max. Maschenweite 15 mm
Maschenweite Netze max. 20 mm