
Fauna-Flora-Habitatrichtlinie
FFH relevante Fischarten, Neunaugen, Flusskrebse und Großmuscheln im Regierungsbezirk Düsseldorf
FFH relevante Fischarten, Neunaugen, Flusskrebse und Großmuscheln im Regierungsbezirk Düsseldorf
Wassergebundene und fischrelevante FFH Gebiete im Regierungsbezirk Düsseldorf
Im Regierungsbezirk Düsseldorf befinden sich viele wassergebundene Natura 2000 Gebiete, von denen über den damit verbundenen Gebiets- und Prozessschutz auch die heimischen Fischarten profitieren. Daneben sind in einigen Natura 2000 Gebieten auch einzelne Fisch- und Neuaugenarten (FFH Anhang II) als Zielarten gemeldet.
Rheinfischarten / Auegewässer – Natura 2000 Gebiete FFH Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef
Gefährdete Kleinfischarten
Zum Schutz gefährdeter Fischarten und den Erhalt einzelner gefährdeter Fischbestände kann die Obere Fischereibehörde Fisch- sowie Laichschongebiete ausweisen.
FFH Anhang II Arten:
Fische, Neunaugen (Maifisch, Steinbeißer, Groppe, Schlammpeitzger, alle 3 Neunaugen, Bitterling, Lachs)
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
FFH Anhang IV Arten
Nordseeschnäpel, Europäischer Stör (noch nicht in NRW Rheinabschnitten angesiedelt)
FFH Anhang V Arten
Barbe, Äsche, Lachs, Flussneunauge, Maifisch
Weitere FFH Arten (nicht relevant in BR Düsseldorf) Arten Flussperlmuschel Anhang II, V, Steinkrebs Anhang II (beide BR Köln), Bachmuschel Anhang II, IV (BR Detmold)
Der Artenschutz wird gemäß FFH-RL für alle Arten gewährt, die im Anhang IV der FFH -RL aufgeführt sind. Im Artenschutzrecht (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG) sind Fische nur unzureichend berücksichtigt. Es wird nach besonders und streng geschützten Arten in Deutschland unterschieden. Dabei werden alle zu schützenden Arten zunächst dem besonderen Artenschutz unterstellt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG). Sollen sie einen weitergehenden Schutz erhalten, werden sie darüber hinaus noch als streng geschützt eingestuft (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG). Alle Fischarten, die in Anhang IV der FFH -RL aufgeführt sind, unterliegen dem strengen Artenschutz.
Dabei sind 4 Arten der Artengruppe „Fische“ im Anhang IV der FFH -Richtlinie aufgeführt.
Im Rhein konnte der Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus) im Rahmen des Wanderfischprogrammes NRW erfolgreich wieder angesiedelt werden.
Für den Regierungsbezirk Düsseldorf sind der Europäische Stör (Acipenser sturio) (ausgestorben) im Rheinsystem historisch heimisch gewesen.
Gefährdete Kleinfischarten als Zielarten
- Schlammpeitzger (Fleuthkuhlen, Ilvericher Altrheinschlinge)
- Weitere Vorkommen des Schlammpeitzgers sind aus der Düffel bekannt (S. 12-18, LANUV Publikation NiN)
- Steinbeißer (Urdenbach-Zonser Grind, Ilvericher Altrheinschling, Nette, Schwalm-Nette, Krickenbecker Seen, Rhein-Fischschutzzonen, Fleuthkuhlen, Bislicher Insel, Unterer Niederrhein, Kalflack, Kellener Altrhein, Grietherorter Altrhein, Bien
- Bitterling (Nette, Schwalm-Nette, Krickenbecker Seen, Fleuthkuhlen, Bislicher Insel, Altrhein Reeser Eyland, Unterer Niederrhein, Grietherorter Altrhein, Bienener Altrhein, Millinger u. Hurler, Empeler Meer)
- Groppe Rhein-Fischschutzzonen, NSG Grietherorter Altrhein, Wupper oestlich Wuppertal, Wupper von Leverkusen bis Solingen, Gelpe und Saalbach, Urdenbach - Kirberger Loch - Zonser Grind
Neunaugen (Bachneunauge, Flussneunauge, Meerneunauge)
- Bachneunaugen Rheinfischschutzzonen, Wupper von Leverkusen bis Solingen, Wupper östlich Wuppertal, Krickenbacher See
- Flussneunaugen Rheinfischschutzzonen, Wupper von Leverkusen bis Solingen
- Meerneunaugen Rheinfischschutzzonen
- Maifisch Rhein-Fischschutzzone
- Lachs Rhein-Fischschutzzonen (im Wupper Einzugsgebiet – Dhünn- BR Köln)