Rollstuhl vor einem Auto (Symbolbild)

Bürgerbus

Der Bürgerbus als kleinste und preiswerteste Bedienungsform für den ÖPNV in Zeiten und Räumen geringerer Verkehrsnachfrage erfreut sich mittlerweile auch in unserem Bezirk immer größerer Beliebtheit.

Der Bürgerbus als kleinste und preiswerteste Bedienungsform für den ÖPNV in Zeiten und Räumen geringerer Verkehrsnachfrage erfreut sich mittlerweile auch in unserem Bezirk immer größerer Beliebtheit. Der in Kevelaer ansässige Dachverband Pro Bürgerbus NRW berät und unterstützt die bestehenden und neu gegründeten Bürgerbusvereine. Die Bezirksregierung Düsseldorf fördert die erstmalige Beschaffung oder die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges mit einmalig 35.000.- € bis 57.000,- € (ausstattungsabhängig), sowie die Organisationskosten des Bürgerbusvereinsmit jährlich 5.000.-€. Ferner kann ein Reparaturzuschuss für Bürgerbusfahrzeuge in Höhe von 50 % der Ausgaben (maximal 5.000,- €) gewährt werden.

 


Systembeschreibung:

  • Der Bürgerbus wird als Linienverkehr nach § 42 PBefG konzessioniert. Linienweg, Haltestellen und Fahrplan sind wie bei regulären Linienverkehren festzulegen.
  • Die Bedienung erfolgt mit Kleinbussen (max. 8 Fahrgastplätze) und mit ehrenamtlichen Fahrern / Fahrerinnen.
  • Es findet entweder der Verbundtarif oder ein vereinfachter gesonderter Bürgerbustarif Anwendung.

Die Rechtsgrundlage für die Förderung ist § 14 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) in Verbindung mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Damit wurde die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Bürgerbusvorhaben in Nordrhein-Westfalen (Bürgerbusförderung NRW)" zum 01.01.2008 ersetzt.

Weitere Informationen zum Thema Bürgerbus erhalten Sie bei Pro Bürgerbus NRW.