Fahne des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalens (Symbolbild)

Flughäfen und Flugplätze in NRW

Genehmigungsbehörde für Flugplätze und -gelände

Die Genehmigung aller Flugplätze und -gelände im Land NRW, mit Ausnahme der Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Münster-Osnabrück, obliegt den Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster.
Die Bezirksregierung Münster ist bezirksübergreifend zuständig für die Flughäfen und -plätze in den Regierungsbezirken Arnsberg. Detmold und Münster. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist bezirksübergreifend zuständig für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln.
Zuständigkeiten Flughäfen und -plätze NRW

Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Genehmigung der Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Münster-Osnabrück.

Die Genehmigung aller übrigen Flugplätze und -gelände im Land NRW obliegt den Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster. Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf liegen

  • 3 Flughäfen,
  • 7 Verkehrslandeplätze,
  • 8 Sonderlandeplätze,
  • 15 Segelfluggelände,
  • 23 Hubschrauberlandeplätze,
  • 16 Ballonstartplätze (dauerhaft oder befristet zugelassen),
  • 7 UL-Sonderlandeplätze sowie
  • ca. 80 Modellfluggelände.