Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Genehmigung der Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Münster-Osnabrück.
Die Genehmigung aller übrigen Flugplätze und -gelände im Land NRW obliegt den Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster. Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf liegen
- 3 Flughäfen,
- 7 Verkehrslandeplätze,
- 8 Sonderlandeplätze,
- 15 Segelfluggelände,
- 23 Hubschrauberlandeplätze,
- 16 Ballonstartplätze (dauerhaft oder befristet zugelassen),
- 7 UL-Sonderlandeplätze sowie
- ca. 80 Modellfluggelände.
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