Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Datum
26.04.2022
zuletzt geändert Datum
26.05.2022
Datum der Umweltinspektion
25.03.2022
29.03.2022
Anlagenbezeichnung
Sortieranlage für Gewerbeabfälle
Standort

Siemensstraße 75

47574 Goch

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 0
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.4
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
15 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden 25 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallwirtschaft
  • Abfallstromkontrolle
  • Allgemeiner Immissionsschutz
  • Abwasser (Indirekteinleitung), Kanalnetzbetrieb
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 11 AbfVerbrG
  • § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehlende optische Begrenzung / Markierung der Lagerfläche, Anlieferungsbereich1) (der Mangel wurde in der Zwischenzeit behoben)
  • Fehlender Anfahrtschutz der Eigenverbrauchertankstelle1) (der Mangel wurde in der Zwischenzeit behoben)
  • Wiederkehrende Prüfung gemäß AwSV der Eigenverbrauchertankstelle wurde nicht durchgeführt1)
  • fehlende Generalinspektionen der Abscheideranlagen1)
  • Waschplatzabdichtung beschädigt2)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.