AS Containerdienst GmbH
Datum
12.04.2024
zuletzt geändert Datum
12.04.2024
Datum der Umweltinspektion
12.12.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Behandlung und zur zeitweiligen Lagerung nicht gefährlicher Abfälle
Standort

Alfred-Nobel-Straße 57

41515 Grevenbroich

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
21 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernate 52.02 und 52.03
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutzrecht Allgemein 
  • Abfallrecht 
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 18 AwSV
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Jahresdurchsatzmengen wurden überschritten
  • Eigenbedarfstankstelle errichtet worden – Mangel beseitigt am 08.03.2024
  • Betriebsgelände nicht ausreichend gereinigt
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben
  • Fotodokumentarischer Nachweis

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.