Stadtwerke Kalkar GmbH
Datum
01.08.2023
Datum der Umweltinspektion
21.06.2023
Anlagenbezeichnung
Wasserwerk Niedermörmter
Standort

Reeser Straße 391

47546 Kalkar

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
10 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
Gesundheitsamt und Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve, Gesundheitsamt des Kreises Wesel, Landwirtschaftskammer NRW
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Wasserentnahmeanlagen Obermörmter und Marienbaum
  • Aufbereitungsanlage Niedermörmter inkl. AwSV-Anlagen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 WHG i.V. mit § 93 LWG
  • Wasserrechtliche Bewilligungen vom 22.05.2000
  • Wasserrechtliche Bewilligungen vom 17.03.2014
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel
Beschreibung der Mängel

-

Veranlasste Maßnahmen

-

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.