Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG
Datum
11.12.2023
Datum der Umweltinspektion
21.11.2023
Anlagenbezeichnung
Wasserwerk Lank Latum
Standort

Grosse Gasse 55

40668 Meerbusch

Einstufung der Anlage

Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
11 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
RheinKreis Neuss Gesundheitsamt, RheinKreis Neuss Untere Wasserbehörde, Landwirtschaftskammer NRW
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Wasserentnahmeanlagen
  • Aufbereitungsanlage inkl. AwSV
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 93 LWG Gewässeraufsicht
  • AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehlende wasserrechtliche Genehmigung
  • Antrag des Betreibers konnte von der Bezirksregierung bisher nicht abschließend bearbeitet werden

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.