Willi Brunen GmbH
Datum
15.12.2022
Datum der Umweltinspektion
16.08.2022
Anlagenbezeichnung
Biogasanlage
Standort

Flothend 38a

41334 Nettetal

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 1.2.2.2, 8.6.3.2 und 9.36
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
38 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
1 Stunde 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz inkl. Störfallrecht
  • Abwasser
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Erhebliche und schwerwiegende Mängel²⁾³⁾
Beschreibung der Mängel
  • ungenehmigte Abtrennung eines Lagerbehälters3)
  • ungenehmigte Errichtung eines Separators2)
  • mangelnde Wartung sicherheitsrelevanter Bauteile2)
  • nicht nachvollziehbare Sicherheitseinrichtungen an einem Aktivkohlefilter2)
  • fehlende Vorlage von sicherheitsrelevanten Unterlagen und Prüfnachweisen3)
  • nicht behobene Mängel einer AwSV-Prüfung2)
  • Versickerung von mit wassergefährdenden Stoffen verunreinigtem Niederschlagswasser in das Grundwasser in einem Wasserschutzgebiet3)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.