EDS GmbH - Entsorgungszentrum Düsseldorf Süd GmbH
Datum
18.06.2025
zuletzt geändert Datum
09.04.2025
Datum der Umweltinspektion
21.02.2025
Anlagenbezeichnung
Kesselwagenreinigung und CPB-Anlage (Elektroflotation)
Standort

Henkelstraße 67

40589 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1.d
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 10.21 (Kesselwagenreinigung), 8.8.1.1 (CPB-Anlage)
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
16 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
6 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Einhaltung / Umsetzung immissions-schutzrechtlicher Genehmigungs-bescheide
  • Immissionsschutz allgemein
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Industrieabwasser
  • Checkliste Management und Betriebsorganisation 


 

Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Auffangwanne für wassergefährdende Stoffe war mit aus der gelagerten Flüssigkeit auskristallisierten Feststoffen beaufschlagt1) (Mangel am 09.04.2025 behoben) 


 

Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.