Fromberger GmbH
Datum
29.03.2023
Datum der Umweltinspektion
21.10.2022
Anlagenbezeichnung
Anlage zum Brechen, Trocknen, Mahlen von natürlichen o. künstlichem Gestein, zur Trocknung, zur zeitweiligen Lagerung und zum Umschlagen nicht gefährlicher Abfälle sowie dem Umschlag staubender Güter
Standort

Krabbenkamp 9

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.2; 8.10.2.2; 8.11.2.4; 8.12.2; 8.15.3; 9.11.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
31 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
11 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Bescheide und Anzeigen
  • Allgemeiner Immissionsschutz
  • Abfallstromkontrolle 
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BundesImmissionsSchutzGesetz (BImSchG)
  • § 47 KreisWirtschaftsGesetz (KrWG)
  • § 5 KreisWirtschaftsGesetz (KrWG)
  • Bescheide und Anzeigen nach  BundesImmissionsSchutzGesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Unzureichende immissionsmindernde Kapselung der Siebanlage im Mühlenturm1) (Der Mangel wurde am 02.01.2023 behoben)
  • Verstopfte Abwassereinläufe auf dem Betriebsgelände1) (Der Mangel wurde am 02.01.2023 behoben)
  • Registerführung gem. § 24 NachwV nicht entsprechend der Anforderungen umgesetzt1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.