bag - Bergisch Westerwälder Hartsteinwerke
Datum
20.03.2024
zuletzt geändert Datum
25.06.2024
Datum der Umweltinspektion
22.03.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung von bitumenstämmigem Ausbauasphalt und von Rohmineral (Splitte)
Standort

Schlickstraße

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.2, 9.11.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
9 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
  • Immissionsschutz allgemein 
  • Umweltmanagement und Organisation
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz 
  • Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Die Schütthöhe der vorhandenen Haufwerke die Höhe der begrenzenden Betonblocksteinmauer leicht überschritt, wodurch ein Verstoß gegen die Nebenbestimmung 5.2.5 des Genehmigungsbescheides vom 17.12.2019 bestand. (Aufgehoben am 28.05.2024)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.