thyssenkrupp Steel Europe AG
Datum
30.11.2023
Datum der Umweltinspektion
27.06.2023
05.07.2023
12.07.2023
25.10.2023
Anlagenbezeichnung
Werk Bruckhausen, Oxygenstahlwerk 1
Standort

Kaiser-Wilhelm-Straße 100

(Werk Bruckhausen)

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.2
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.2.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
64 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
29 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallstromkontrolle
  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Emissionen
  • AwSV
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Primärgasentstaubung: Messgeräte für kontinuierliche Staubmessungen fehlen4)
    Zu dem vorgenannten Sachverhalt kamen der Sachverständige (TÜV) und die Betreiberin zu dem Schluss, dass der Einbau und die Durchführung der Messungen technisch nicht möglich sind.
    Ein Antrag auf Aufhebung der Nebenbestimmungen wurde gestellt.
    Über diesen Antrag wurde seitens der Bezirksregierung Düsseldorf noch nicht entschieden.
  • Öltank: Austritt einer geringfügigen Menge Flüssigkeit in Auffangwanne1) (Mangel wurde behoben)
  • Fasslager: Auffangwanne verschmutzt1) (Mangel wurde behoben)
  • Das Register für nicht nachweispflichtige Abfälle ist teilweise lückenhaft und nicht entsprechend Verordnung geordnet.1) (Mangel wurde behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.