Nadermann & Martin GmbH
Datum
03.02.2025
Datum der Umweltinspektion
12.09.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Am alten Flugplatz 4-8

47059 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 8.12.1.1, 8.11.2.1
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4 , 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
26 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
6 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Abfallstromkontrolle
  • Überprüfung der Genehmigungen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Bescheide und Anzeigen gemäß BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Erhebliche Mängel²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Unsachgemäße Lagerung von wassergefährdenden Stoffen2) (Der Mangel wurde am 10.10.2024 behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.